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Berichtigungen.

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S. 13, 3. 7 v. o. ist 27. December zu lesen statt 22. December. S. 42, 3. 17 1. Juli statt 4. Juli und S. 44, 3. 10 v. u. statt 27. August zu schreiben 17. August. Von diesem Tage ist die Depesche datirt, obgleich im Text derselben die Audienz vom 15. August wiederholt als „gestern“ geschehen bezeichnet wird. In der Wiedergabe einer Stelle der Tepesche vom 1. Juli 1808 S. 42, Z. 11 ff. v. u. ist ein Versehen zu berichtigen. Die Stelle muß heißen: Diese Nation wird unterliegen - aber den Bor theil, welcher aus der Zurückziehung der französischen Armeen nach Spanien entsprungen wäre, wenn eine würdige und ihren Interessen gemäße Haltung ihrer Souveraine dazu genöthigt hätte, empfinden wir schon u. s. w. - In der auf S. 212 abgedruckten Depesche des Grafen Metternich vom 18. April 1813 hatte ich 3. 17 v. u. eine Verschreibung im Original vermuthet, weil die nicht von mir selbst gefertigte Abschrift, die mir vorlag, schon einmal von sonst zuverlässiger Hand mit der Urschrift verglichen worden war und deßhalb hinter l'exécution in Klammern la suspension? gesezt, weil der Zusammenhang ganz offenbar etwas der Art fordert. Ich konnte nicht darauf gefaßt sein, daß bei einer nochmaligen Bergleichung sich eine Lücke in der Abschrift herausstellen würde. Im Urtegt der Depesche steht: faire une démarche en Russie pour empêcher que l'exécution de la dénonciation ait lieu etc. Die gesperrt gedruckten Worte waren sowohl bei der Abschrift als bei der ersten Bergleichung übersehen worden. Indem ich das nachtrage, habe ich lediglich zu constatiren, daß meine Bermuthung bez. meine Wiedergabe im Text den Sinn dessen, was M. geschrieben, vollkommen richtig getroffen hat. S. 213, 3. 7 v. o. lies der statt das. - S. 437, 8. 18 v. v. ist nach dem Komma einzuschalten: als entschiedene Maßregel. S. 685, 3. 25 v. u. lies nur vernichte statt nun verachte.

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