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von Weißen in Westindien bereitet, in den 50er Jahren die Auswanderung von Bauern und Arbeitern nach den Antillen als Ersatz für die Sklaven zu fördern gesucht. Eine Verordnung vom 13. Februar 1852 bestimmte, daß geeignete Leute ganz oder teilweise auf Staatskosten dahin befördert werden könnten. Nach Ablauf einer gewissen Zahl von Jahren stand ihnen freie Rückreise oder Auszahlung einer entsprechenden Summe zu. Zur Deckung der Kosten hatten die Unternehmer, welche die Leute beschäftigten, 20-30 Frs. Registergebühr und 1/20 des Lohns an die Koloniekasse zu zahlen. Eine weitere Verordnung vom 27. März 1852 stellte die Bedingungen für Zulassung zur Auswanderung nach den Antillen fest und schuf Anwerbeagenten sowie Überwachungsbehörden. Die Maßregel hat, wie vorauszusehen war, die erwarteten Früchte nicht getragen. Auch in späterer Zeit hat die französische Regierung die Auswanderung nach den Kolonien immer wieder durch Einräumung von allerlei Begünstigungen zu heben gesucht. Der Drang der wenig zunehmenden Bevölkerung Frankreichs zur Auswanderung ist jedoch ein geringer geblieben, und von einer Massenauswanderung war hier nie die Rede. Es ist daher hier auch das Bedürfnis nach besondern gesetzlichen Maßnahmen nicht sehr hervorgetreten.

Aus Österreich-Ungarn findet eine ansehnlichere Auswanderung statt, die bisher ihren Weg gewöhnlich über deutsche Häfen nahm. Im Interesse der Förderung seiner Häfen hat neuerdings Ungarn Schritte getan, um die Auswanderung über Fiume zu leiten und sogar zu fördern. Es hat mit der englischen Cunardlinie einen Vertrag geschlossen, wonach es dieser für die billige Beförderung der Auswanderer von Fiume nach Amerika allerlei Vorrechte einräumt. Anfänglich war es sogar geneigt, der Linie eine jährliche Mindestzahl von 30000 Auswanderern zu garantieren. Um die Auswanderungslustigen zur Benutzung des Wegs über Fiume und der englischen Schiffe zu veranlassen, gewährt die Regierung ihnen Fahrpreisermäßigungen.

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Norwegen

Dänemark.

3.500 6800 Genau nachweisen läßt sich die Wirkung der Auswanderung nach allen Richtungen an der Hand der Statistik bisher nicht. Man ist noch immer im wesentlichen auf Rückschlüsse aus verschiedenen volkswirtschaftlichen Erscheinungen angewiesen. In verschiedenen Landesteilen mögen die unmittelbaren Wirkungen sehr verschieden und oft sogar ungünstig sein. Über jeden Zweifel erhaben aber steht es, daß Handel und Gewerbe des ganzen Volkes durch die Auswanderung einen erheblichen Nutzen haben. Der Kaufmann könnte, wenn er sich nicht auf eine Menge von Landsleuten stützen kann, niemals so rasch seine Waren einführen und absetzen, wie es jetzt an so vielen Orten geschieht. Ebenso sehr trägt die Auswanderung eines Landes zur Hebung seines politischen Einflusses im Auslande bei und verschafft ihm Handhaben, seine Beziehungen weiter auszudehnen. Endlich zieht ein immer wachsender Prozentsatz der Auswanderer persönlichen Vorteil von der Ansiedelung in einem ihren Kräften freieren Spielraum lassenden Lande. Der Wohlstand und Einfluß, den sie erwerben, kommt direkt oder indirekt, wie die Erfahrung ergibt, der Heimat wieder zugute.

III.

Auswanderung im allgemeinen.

Unter Auswanderung wird der Fortzug von Menschen aus einem Lande mit der Absicht, sich in einem andern dauernd niederzulassen, verstanden. Betreffs des Anlasses besteht je nach den Umständen große Verschiedenheit. Hungersnöte, Kriege, Landmangel, religiöse und politische Unzufriedenheit, Streben nach Besserung der sozialen Lage, Abenteuerlust haben sich am wirksamsten erwiesen. Je nach Lage der Dinge haben die Regierungen die Auswanderung begünstigt oder gehemmt. Das erstere war gewöhnlich der Fall, wenn es sich darum handelte, ein neuerworbenes Gebiet rasch zu kolonisieren, in Zeiten von Mißernten und verwüstender Naturereignisse oder wenn Abschiebungen von Bettlern und Gesindel in Frage standen. Hemmung der Auswanderung wurde Jahrhunderte hindurch als ein unbestreitbares Recht

der Regierungen im Interesse des Staates betrachtet. 1) Wie in Spanien 2) der große Abfluß von Menschen nach den Kolonien schon zu Anfang des 17. Jahrhunderts als die Ursache der Entvölkerung Kastiliens bezeichnet wurde, so machten in allen Ländern die Vertreter von Industrie und Landwirtschaft die Auswanderung dafür verantwortlich, wenn sie Mangel an Arbeitern litten. Hiergegen wandte schon zu Anfang des 17. Jahrhunderts LORD BACON in England ein, daß ohne Menschenabfluß in Friedenszeiten Übervölkerung und damit Not und Unzufriedenheit eintreten müßten. Sir JOSIAH CHILD 3) führte, wie es später auch USTARIZ in Spanien getan, die Entvölkerung eines Landes nicht auf Auswanderung, sondern auf die Mißwirtschaft auf allen Gebieten zurück und zeigte, daß nicht Verbote, sondern gute Armenpflege, billiger Zinsfuß und, damit zusammenhängend, reichliche Arbeitsgelegenheit die Bevölkerung an den heimischen Boden fesselten. Doch dauerte es lange, ehe eine solche Auffassung in den leitenden Kreisen Boden gewann. Die Regierungen waren natürlich besonders geneigt, zu Verboten zu greifen, wenn die Auswanderung sich nicht nach eigenen Kolonien oder benachbarten und befreundeten Staaten richtete. Handelte es sich doch in solchen Fällen nach ihrer Auffassung nicht nur um eine Schädigung des verlassenen Landes, sondern um eine Förderung fremder, oft feindlicher Gebiete. England sah es ebenso ungern wie andere Länder, daß seine Auswanderer sich nach dem Abfalle der Vereinigten Staaten dahin wendeten.

Während der Zeiten der Französischen Revolution brach die Auffassung sich Bahn, daß das Recht zur Auswanderung ein natürliches. sei und nicht gewaltsam verkümmert werden dürfe. BURKE 1) meinte:

Es ist so natürlich für das Volk, in ein betriebsames und reiches Land, das zufällig dünn bevölkert ist, zu ziehen, wie für die dicke Luft, in Räume mit verdünnter zu drängen". GRIVEL vertrat in der Encyclopédie 1786) die Ansicht, daß man trotz der Verpflichtungen, die jedem Menschen gegen sein Vaterland oblägen, doch die Freiheit zur Auswanderung gewähren müsse, wenn er zu Hause seinen Lebensunterhalt nicht finde oder die Gesellschaft ihre Verpflichtungen gegen ihn nicht erfülle, oder wenn die Mehrheit oder der Souverain Gesetze erlasse, denen er sich nicht fügen möge. Allerdings fügte er hinzu, daß ein guter Bürger seine Heimat nie verlassen werde. BENTHAM meinte, Auswanderungsverbote verwandelten einen Staat in ein Gefängnis. Derartige Gesetze müßten mit den Worten beginnen: „Nous etc. ignorant l'art de

1) BODINUS, De republica. I. 6. Reichstagsabschied von 1555. § 24.
2) F. NAVARRETE, Discursos politicos. Barcelona 1621.

3) A new discourse of trade 1668.

4) Merivale, Lectures. London 1864. Lect. V.

5) Economie politique. Emigration.

rendre nos sujets heureux, bien assurés que si nous leur laissions la liberté de fuir, ils iraient chercher des contrées moins opprimées etc." Dieser Meinung trat J. B. SAY bei. 1) Rechtsgelehrte haben noch lange für und wider die Berechtigung von Auswanderungsverboten gestritten. Allmählich aber drang die Meinung BECCARIAS2) durch, welcher sie verwarf. Bestehen sind sie indessen vielfach noch lange geblieben, wenn auch ihre Durchführung sich meist als unmöglich erwies.

Die Unmöglichkeit der Verhinderung der Auswanderung und ein allmählicher Umschwung in der Beurteilung ihrer Wirkungen haben mit der Zeit zu einer andern Behandlung der Auswanderung geführt. Man überzeugte sich zunächst ), daß nicht die ärmsten und dünnbevölkertsten, sondern gerade die wohlhabendsten und dichtbewohntesten Gegenden die meisten Auswanderer stellen, und daß die Menschenzunahme in ihnen nicht beeinträchtigt wird. Dann fand man, daß der Verlust an Arbeitskraft und Kapital der Auswanderer, selbst wenn sie nicht nach Kolonien ihres Heimatlandes gehen, durch Steigerung der Geburtenzahl und des Wohlstandes der Zurückbleibenden wie durch Zunahme des auswärtigen Handels eingebracht wird.

Wie viel Kapital einem Lande durch Auswanderung verloren geht, darüber sind vielfach Berechnungen angestellt worden, die aber alle in der Hauptsache sich in Vermutungen bewegen. Es wird angenommen, daß Deutschland z. B. durch eine Auswanderung von 200000 Köpfen etwa 100 Mill. Mark einbüßt. Auf der andern Seite aber hat das englische Board of Trade festgestellt, wie große Summen allein die nach den Vereinigten Staaten und Kanada ausgewanderten Engländer an Bargeld nach der Heimat senden. Von 1848-86 sind durch sie 32294 000 Pfd. Sterl., im Jahre 1886 allein 1276000 Pfd. Sterl. nach England geflossen. Ferner hat sich herausgestellt, daß den Verlusten an Kapital offenbar für die Völker gewisse Vorteile gegenüberstehen, da weder Geldmarkt, noch Gehälter oder Warenpreise dadurch fühlbar beeinflußt werden. Mit gutem Grunde konnte LEROY BEAULIEU 4) sagen, daß die Auswanderung bei einem Staate nicht fühlbarer sei als Nasenbluten bei einem gesunden Körper.

Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Vorteile doppelt hervortreten, wenn die Auswanderung nach den eigenen Kolonien eines Landes stattfindet. Mit Rücksicht auf sie allein behandelt denn auch J. St. MILL in seinen. Principles of political economy die Frage. Er erklärt die Auswanderung von Arbeitern und Kapital nach eigenen Kolonien für das beste Geschäft, da in diesen Gebieten damit ein weit höherer Gewinn als zu

1) Cours complet d'économie politique Paris 1837.

2) Dei delitti e delle pene.

3) Mc. CULLOCH, Noten zu A. SMITH, Wealth of nations. London 1863.
4) De la colonisation. 1902. II.

Hause gemacht werde. Auch LEROY BEAULIEU zieht die Auswanderung nach eigenen Kolonien vor, da dort Kapitalanlagen weniger Gefahr als im Auslande liefen. Ähnlich beurteilen J. E. THOROLD ROGERS 1) und HENRY SIDGWICK 2) die Frage. Sie sehen einen besondern Vorteil bei der Auswanderung nach eigenen Besitzungen eines Staates auch darin, daß dieser dann die Bewegung leicht leiten und die Kosten durch Landverkäufe wieder einbringen könne. Indessen sind nur noch sehr wenige Staaten heutzutage in der Lage, über Gebiete, die zur Ansiedlung Weißer geeignet sind, zu verfügen. Die meisten Staaten sehen sich genötigt, die Auswanderung ihrer Landeskinder nach fremden Gebieten zu dulden. Lange haben sie das als eine bittere Notwendigkeit empfunden und jeden Schritt zur Förderung oder zum Schutze der Auswanderer unterlassen, um wenigstens die Neigung zum Fortzuge nicht noch zu steigern. Mit der Zeit hat sich das auch geändert. Es ist ziemlich allgemein erkannt worden, daß nicht Verbote, sondern Besserung der sozialen, wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse im Mutterlande die Mittel seien, um die Lust zur Auswanderung zu verringern. Nicht nur aus Gründen der Menschlichkeit, sondern auch, weil man einsah, daß das Halten der Auswanderungslustigen keinen Vorteil verspreche, und fand, daß Handel und Schiffahrt durch die Auswanderung gewannen, hat man dann zuerst in England, später in anderen Staaten Einrichtungen zum Schutze der Auswanderer getroffen. Heutzutage beaufsichtigt jeder Staat die Agenten, welche die Auswandrer nach den Einschiffungshäfen schaffen, wie die Fahrzeuge, auf denen sie befördert werden. Er sorgt auch, soweit es geht, durch seine konsularische und diplomatische Vertretung für die Auswandernden in der neuen Heimat. Statt in ihnen Abtrünnige zu erblicken, sucht er sie nach Kräften bei ihrem Fortkommen zu fördern und durch Kirche, Schule u. dgl. fortgesetzt an die alte Heimat zu fesseln. Nach Kräften erleichtern die Staaten, wo allgemeine Wehrpflicht besteht, auch den Kindern der Ausgewanderten zum Zwecke der Erhaltung ihrer Staatsangehörgkeit die Ableistung des Militärdienstes. Mehr und mehr erblickt man in den Auswanderern Pioniere des Heimatlandes, welche für seinen Handel wie für seine Weltstellung von größter Bedeutung sind. PAUL DISLÈRE geht soweit, die Auswanderung für wichtiger als die Kolonisation zu erklären. „Nous preferons de beaucoup aux colonies de peuplement, telles qu'elles pourraient se constituer aujourd'hui, les agglomérations libres de citoyens français, qui se sont petit à petit formées dans des pays étrangers; elles ne coûtent rien au budget métropolitain, il n'est pas

1) A manual of political economy. Oxford 1869.
2) Principles of political economy. London 1901.
3) Notes sur l'organisation des colonies. Paris 1888.

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