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besoin ni de les administrer, ni de les protéger; soumises en grande partie à des lois étrangères, elles en sentent les inconvénients et ne voyant qu'à travers l'espace des mers les lois métropolitaines et les obligations qu'elles imposent, elles ne se lassent pas du lien qui les rattache à la mère patrie. Du moment ou elles sont assez nombreuses pour constituer, un groupement sur le quel la nationalité étrangère n'a pas de prise, elles restent profondement françaises.“

Die Zeit dürfte übrigens nicht fern sein, wo es an Feldern für weitere Auswanderung fehlen wird. Mit dem Wachsen der Bevölkerung in den Gebieten, welche bisher besonders dafür in Betracht kamen, Nordamerika und Australien, tritt dort immer mehr die Neigung hervor, dem Zuzug weiterer Siedler zu steuern. Besonders die arbeitenden Klassen verlangen ihre Ausschließung, um einem Sinken der Löhne durch zu großes Angebot von Kräften zu steuern. Schon sind eine Menge von Beschränkungen überall in Kraft, und mittellose kranke oder bescholtene Individuen werden vielfach überhaupt nicht mehr zugelassen. Auswanderungslustige werden daher bald mit Gegenden vorlieb nehmen müssen, die bisher als nicht geeignet zur Ansiedelung galten oder sich mit Europa abzufinden haben.

Die auf Beschränkung der Einwanderung gerichtete Gesetzgebung begann in den Vereinigten Staaten von Amerika 1875. Sie ist 1882, 1885 und 1900 verschärft worden. Sie hat in letzter Zeit Nachahmung gefunden in Australien, Neuseeland und Südafrika.

VII. Sklaverei.

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Literatur. A. Benezet, Historial account of Guinea with an inquiry into the rise and progress of the Slave trade, its nature and lamentable effects London 1772. James Blandinel, Some account of the trade in slaves from Africa. London 1842. H. Blondel, Régime du travail et la colonisation libre. ParisNancy 1896. Th. Clarkson, History of the ... Slave trade. London 1808. Dorvault, Régime de la main-d'oeuvre. Colonies francaises. vol. V. Paris 1900. J. Duval, Histoire de l'émigration. Paris 1862. Frossard, La cause des esclaves nègres. Lyon 1789. K. Haebler, Die überseeischen Unternehmungen der Welser. Leipzig 1903. — Report of the Lords of the Committee of Council for trade with the evidence... coll, under an Order in Council of the 11 February 1788 concerning the present state of the trade of Africa, particularly the trade of Slaves. 1789. - James Ramsay, Essay on the treatment and conversion of African Slaves in the British sugar colonies. London 1784.

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I:

Als erste unter den europäischen Völkern haben die Portugiesen Negersklaven in größeren Mengen verwendet. Sie bezogen sie aus den Punkten der afrikanischen Westküste, welche des Infanten HEINRICH Schiffe im zweiten Drittel des 15. Jahrhunderts entdeckten. Schon 1442 hören wir davon, daß seine Expeditionen neben Gold, Straußeneiern und dgl. auch Sklaven nach Lissabon brachten. 1444 wurde zum Zwecke des Sklavenhandels im portugiesischen Hafenplatze Lagos die erste Gesellschaft gegründet. 1469 bekam ein gewisser FERNANDO GOMEZ das Monopol des Handels mit Westafrika, bei dem die Sklaverei die Hauptrolle spielte. König JOHANN II. von Portugal zog aus dem Negerhandel schon ansehnliche Einkünfte. Die Sklaven wurden teils in Portugal selbst, hauptsächlich aber in Madeira und den Nachbarinseln beim Rohrzuckerbau verwendet. Größere Nachfrage nach ihnen entstand aber erst infolge der Entdeckung Amerikas.

KOLUMBUS überzeugte sich hier schon bei den ersten Ansiedelungsversuchen, daß ohne farbige Zwangsarbeit an Gewinnung von irgend welchen Waren zur Befriedigung der in Spanien gehegten Erwartungen nicht zu denken war. Bis solche Waren in nennenswerter Menge vor

lagen, schlug er 1494 die Aufbringung der Kosten durch Verkauf gefangener Indianer vor. 1495 sandte er, ehe eine Antwort eingehen konnte, zum erstenmal 500 Indianersklaven nach Spanien und ließ ihnen bald weitere kriegsgefangene Eingeborene folgen. Die Leute wurden in Sevilla an die Meistbietenden versteigert. Der Handel mit indianischen Sklaven bildete bald eine Zeit lang die Haupteinnahmequelle für die spanische Verwaltung in Amerika. Jedes von dort kommende Schiff führte Massen von Sklaven nach Europa.

Diese Sklaven erwiesen sich in ihrer Heimat als so wenig brauchbar wie außerhalb. Ihr Körperbau war dauernder schwerer Arbeit nicht gewachsen, und in ihrem Freiheitssinn zogen sie oft den Tod der Gefangenschaft vor. Ihre Klagen drangen bis zu der Königin ISABELLA, welche über die eigenmächtige Verfügung des KOLUMBUS betreffs Leib und Lebens der Bewohner der Kolonien entrüstet war. Sie ordnete 1499 nicht nur die Rücksendung der in Spanien befindlichen Indianersklaven an, sondern tat auch die bekannten Schritte wegen Prüfung der Tätigkeit des KOLUMBUS, die zu seiner zwangsweisen Heimschaffung führten. Aber auch seine Nachfolger konnten sich der Tatsache nicht verschließen, daß Europäer für Erzeugung der Waren, deren man zur Deckung der Kosten der Kolonien bedurfte, ungeeignet seien. So verfiel man in Spanien schon 1501 auf den Gedanken, Portugals Beispiel zu folgen und Negersklaven zu verwenden. Die Indianer sollten dagegen, sofern sie zum Christentum sich bekehrten, als Freie behandelt werden. Durchgeführt ist die letztere, mehrfach eingeschärfte Anordnung nicht worden. In den Gebieten, wo die Spanier zuerst Fuß gefaßt haben, wie in Hispaniola, sind bekanntlich die Eingeborenrn infolge ihrer grausamen Behandlung ausgestorben. Fortgesetzt wurden Eingeborene der entlegeneren Inseln mit List und Gewalt gefangen genommen und als Sklaven nach den Bergwerken und Pflanzungen geschafft. Dem Buchstaben der königlichen Verordnungen genügte man dadurch, daß man an die Stämme, welche als Gegenstand der nächsten Menschenjagd ausersehen waren, eine Proklamation in spanischer Sprache erließ, worin sie aufgefordert wurden, das Christentum anzunehmen. Hatte, wie vorausgesetzt, das den Leuten unverständliche Schriftstück keinen Erfolg, so wurde die Jagd eröffnet. Dagegen wurde von der nicht schwer zu erhaltenden Erlaubnis der spanischen Regierung, Negersklaven nach Amerika zu schaffen, eifrig Gebrauch gemacht. König FERDINAND sandte selbst viele Schiffsladungen Neger und gab, obwohl den kolonialen Behörden die oft widerspenstigen Afrikaner nicht recht bequem waren, verschiedenen Unternehmern das Recht zur Überführung von Negersklaven nach den Kolonien.

Ihre Einfuhr wuchs noch mehr, als infolge der Tätigkeit des BARTHOLOMEO DE LAS CASAS, der selbst zuerst auf Kuba Pflanzungen besessen und

die Lage gründlich kennen gelernt hatte 1), den Eingeborenen größerer Schutz zuteil und der Willkür der Kolonisten gesteuert wurde. Die Pflanzer kümmerten sich damals schon nicht mehr um die Vorschrift, Neger nur mit Genehmigung der Regierung zu beziehen, sondern kauften sie, wo sich eben Gelegenheit bot. Nachdem die Neger einige Jahre lang hauptsächlich in Hispaniola verwendet worden waren, traten sie von 1521 ab auch in Kuba an die Stelle der ausgerotteten Eingeborenen. Die Regierung erteilte soviele Lizenzen zur Negereinfuhr, wie nur verlangt wurden. Später wurden Massen von Afrikanern auch nach den anderen spanischen Kolonien geschafft. In Mexiko gab es gegen Mitte des 16. Jahrhunderts schon gegen 20 000. Lieferanten der Sklaven waren die Portugiesen. Mit ihnen machten die Leute, welche das Recht der Versorgung der Kolonien mit Negern, den „Asiento", von der spanischen Regierung erhielten, die nötigen Abschlüsse. Der Gouverneur VON BRESSE hat als erster 1518 das Recht der Einfuhr von jährlich 4000 Negern für mehrere Jahre bekommen und es für 25 000 Dukaten an Unternehmer veräußert. Dabei fuhren die Kolonisten schlecht. Den Unternehmern war es mehr um den Handel mit den Lizenzen zu tun, als um die Versorgung der Kolonien mit Sklaven. 1523 wurde daher die Lizenz zur Einfuhr der 4000 Neger den Kolonisten selbst erteilt. Für jeden Sklaven waren dafür an die Regierung 2 Dukaten Gebühr und außerdem Einfuhrzoll zu zahlen. 1528 wurde die Lizenz unter Erhöhung der Gebühr auf 5 Dukaten an den deutschen Kaufmann EHINGER übertragen. Auch in der Folgezeit ist stets an diesem Lizenzsystem festgehalten worden. trotz der Beschwerde der Kolonisten, die ihren Sklavenbedarf billiger und reichlicher bei Freigabe dieses Handels decken konnten, da Holländer und Engländer Neger in Massen anboten. Es bildete eben eine gute Einnahmequelle für Spanien. 1701 wußte Frankreich den sogenannten Asiento einem seiner afrikanischen Unternehmen, der Compagnie de Guinée, zu verschaffen. Diese Gesellschaft verpflichtete sich von 1702 bis 1712:48000 Schwarze nach den spanischen Kolonien zu bringen. Obwohl sie dafür 600 000 Livres und außerdem 33% Livres für jeden Neger an Spanien zahlen sollte, versprach man sich in Frankreich für sie ein großes Geschäft von der Abmachung. Sie kam indessen so wenig auf ihre Rechnung wie ihre Vorgängerinnen. 1713 ging der Asiento unter denselben Bedingungen auf die englische Südseekompagnie über, hat aber auch hier die auf ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllt. 1750 hat die englische Gesellschaft schließlich nach vielen Streitigkeiten gegen eine Entschädigung von 500000 Pesos wegen mehrfacher Verletzungen ihres Privilegs durch die spanischen Behörden auf den Vertrag verzichtet. Portugal hat in seinen eigenen Kolonien weniger Negersklaven ge

1) Vgl. darüber A. ZIMMERMANN, Europäische Kolonien. I. S. 253 ff. ZIMMERMANN, Kolonialpolitik.

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braucht als Spanien, da es, abgesehen von Madeira und den Capverden, Pflanzungen und Bergwerke nur in Brasilien betrieb, wo es an Arbeitskräften lange Zeit nicht fehlte. Die weißen Ansiedler zwangen hier nämlich zunächst nach spanischem Muster die zahlreichen Eingeborenen zur Arbeit. Die Behörden legten ihnen dabei niemals Schwierigkeiten in den Weg. Anders wurde es auch hier erst, als die Mission sich der Eingeborenen anzunehmen begann und mit Wort und Schrift gegen ihre Mißhandlung wirkte. Die Behörden sahen sich dadurch zunächst gezwungen, zu bestimmen, daß Indianer nur als Sklaven behandelt werden. dürften, wenn sie im gerechten Krieg gefangen worden, von ihren Eltern verkauft oder freiwillig in die Sklaverei gegangen seien. 1565, 1570 und 1574 wurde diese Gesetzgebung weiter ausgebaut. Die Beschränkungen in der Verfügung über die Eingeborenen veranlaßte die wohlhabenderen Pflanzer zur Einführung von Negern. Ende des 16. Jahrhunderts gab es deren schon über 10000 in Brasilien. Nach zeitweiliger Aufhebung der Indianersklaverei zu Anfang des 17. Jahrhunderts nahm der Negerbezug zu. Doch dauerte daneben die Verwendung von Indianern als Sklaven besonders im Norden und Süden Brasiliens in größerem Umfange fort, und mehrfache Versuche, diese Sklaverei zu verbieten, erwiesen sich als erfolglos. Erst nach dem POMBAL 1758 die Sklaverei der Indianer grundsätzlich verboten und die Freilassung aller als Sklaven behandelten Eingeborenen angeordnet hatte, machte die Negersklaverei auch im Norden und Süden Brasiliens ähnliche Fortschritte wie in den mittleren Provinzen.

Die Lage der Negersklaven in den spanischen und portugiesischen Kolonien hat nie eine durchgreifende nähere gesetzliche Regelung erfahren. Sie haben zu ihren Herren überall in einem patriarchalischen Verhältnisse gestanden, das in der Regel nicht sehr drückend gewesen zu sein scheint. Wenigstens verlautet ebensowenig von großen gegen sie verübten Grausamkeiten der Weißen, wie von den in anderen Kolonien häufigen Aufständen und Ausschreitungen der Neger. Schon der hohe Preis der Neger veranlaßte ihre Besitzer zu schonender Behandlung. Dann legte man den Schwarzen, die sich Geld ersparten und loskaufen wollten, in der Regel keine Hindernisse in den Weg. In Pernambuco gab es schon im 17. Jahrhundert Milizregimenter aus freien Schwarzen. In Kuba zählte man Mitte des 18. Jahrhunderts schon über 30000 freie Neger und Mulatten, und in Santo Domingo noch mehr. Nur von einer gefährlichen Bewegung der Neger in Brasilien wird berichtet. Diese war im 17. Jahrhundert durch die Wirren infolge der Kämpfe Portugals mit Holland veranlaßt. Entlaufene Sklaven und allerlei Gesindel gründeten damals bei Porto Calvo eine Negerrepublik Palmares, die lange Schrecken verbreitete, bis der Regierung ihre Vernichtung glückte. Nur in Trinidad, wo der Zuckerrohrbau sehr rasch zunahm und die Einfuhr von un

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