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Abschluß gelangt waren. Als das Anfang 1791 der Fall war, beantragte WILBERFORCE auf Grund des gewonnenen schrecklichen Bildes das Verbot der weiteren Einfuhr von Sklaven nach Westindien. Trotz der Unterstützung von PITT, Fox und BURKE wurde der Antrag vom Unterhause mit großer Mehrheit verworfen. Doch der Gang der Entwickelung ließ sich nun nicht mehr auf die Dauer hemmen. Die Ereignisse in Französisch-Westindien führten Jedermann die Notwendigkeit von ernstlichen Reformen vor Augen. Im April 1792 fand ein Vorschlag von WILBERFORCE auf allmähliche Beseitigung des englischen Negerhandels die Zustimmung des Parlaments. Das Unterhaus beschloß das sofortige Verbot des Sklavenhandels nach fremden Besitzungen. Von 1796 an sollte er auch nach den englischen Kolonien aufhören. Wieder scheiterte aber das Gesetz am Widerstande der Lords, die 1792, 1793 und 1794 entscheidendere Maßnahmen als eine weitere Enquete ablehnten.

Der Menschenhandel blühte daher, wenn auch die Vereinigten Staaten 1794 die Ausfuhr von Sklaven nach außerhalb verboten und Frankreichs wie Hollands Schiffahrt lahmgelegt war, zu jener Zeit mehr als je. Man rechnet, daß damals jährlich gegen 100 000 Neger aus Westafrika verschifft wurden. Der Gewinn floß hauptsächlich in die Taschen der englischen und amerikanischen Reeder und Schiffer. Kein Wunder, wenn auch die Beredsamkeit CANNINGS auf das englische Parlament ohne Wirkung blieb und 1798 und 1799 neue Anläufe gegen den Menschenhandel hier fruchtlos waren.

WILBERFORCE und seine Freunde ermatteten indessen nicht in ihrer Agitation. 1804 und 1805 traten sie wieder ans Parlament heran, und, wenn sie dort auch nicht durchdrangen, so dürfte ihr Einfluß doch mit im Spiele gewesen sein, als die englische Regierung 1805 die Einfuhr von Sklaven in die während des Kriegs eroberten Kolonien verbot. Als dann 1806 Lord GRENVILLE und Fox ans Ruder kamen, begann ihr Triumph. Noch im selben Jahre beschloß das Parlament auf Antrag des AttorneyGeneral das Verbot des Sklavenhandels nach fremden Kolonien und der Landung fremder Sklavenschiffe in englischen Häfen. Wenige Tage später regte Fox im Unterhause, Lord GRENVILLE im Oberhause ein vollständiges Verbot des der Gerechtigkeit, Menschlichkeit und Politik widersprechenden Negerhandels nicht allein von seiten Englands, sondern mit Hilfe eines internationalen Abkommens auch von seiten der andern Mächte an. Im August 1806 fanden diese Anregungen die Zustimmung des Parlaments, und die Ausrüstung weiterer Schiffe für Negerhandel wurde verboten. Unterm 24. März 1807 endlich erging mit Zustimmung des Parlaments das berühmte Gesetz, das vom 1. Mai 1807 ab allen britischen Untertanen Kauf, Verkauf und Versand von Negern in Afrika bei 100 Pfd. Sterl. Strafe für jeden Sklaven und Verlust des Schiffs, sowie Versand von Sklaven von einer Kolonie zur andern verbot. Um den Eifer der

Beamten anzuspornen, wurden Prämien für Abfassung von Sklavenhändlern ausgesetzt. Gleichzeitig verboten die Vereinigten Staaten die Einfuhr von Sklaven über ihre Grenzen.

Es ist stets behauptet worden, daß England bei seinem Vorgehen weniger von Rücksichten der Menschlichkeit und Gerechtigkeit als dem Streben geleitet worden sei, der Entwicklung fremden Kolonialbesitzes durch Abschneidung der Arbeitskräfte einen Riegel vorzuschieben. Daß es Leute in England gegeben hat, die von solchen Gesichtspunkten bestimmt wurden, ist ebenso sicher wie die Tatsache, daß englische Unternehmer den Menschenhandel trotz aller Verbote so eifrig oder noch eifriger wie früher weiter betrieben haben. Trotzdem ist an den reinen Absichten der Männer, welche die Bewegung ins Leben gerufen haben, nicht zu zweifeln. Sie haben auch auf den errungenen Lorbeeren nicht ausgeruht. Nicht allein, daß sie 1811 die Androhung von Deportation und Zwangsarbeit gegen britische Sklavenhändler durchsetzten, unterließen. sie auch nichts, um das Ausland zu bewegen, Englands Beispiel zu folgen. 1807 schon tat die englische Regierung Schritte bei Portugal. So sehr es sich sträubte, mußte es 1810 die allmähliche Abschaffung des Negerhandels versprechen und 1813 wenigstens die Einrichtung der Sklavenschiffe bessern. Spanien wurden 1814 von England für das Verbot des Negerhandels in seinem Besitze 300 000 Pfd. Sterl. geboten. Als es darauf nicht einging, wurde es verpflichtet, nur noch die Versorgung der eigenen Kolonien mit Negern und die Nichterteilung seiner Flagge an fremde Sklavenschiffe zu versprechen. Schweden versprach 1813 das Verbot des Menschenhandels für seine Untertanen. Die Niederlande taten 1814 dasselbe, und Frankreich versprach um diese Zeit das Verbot des Sklavenhandels binnen 5 Jahren. Rußland, Österreich, Preußen und Dänemark wurden endlich veranlaßt, England ihre Unterstützung bei Beseitigung des Sklavenhandels zuzusagen. Um Englands Bestrebungen den nötigen Nachdruck zu verschaffen, faßte Lord CASTLEREAGH Sogar, nachdem schon 1813 im Pariser Frieden die Ausrottung des Sklavenhandels auf das Programm der Mächte gesetzt worden war, ein Abkommen zunächst mit Frankreich wegen Gründung eines europäischen Staatenvereins zur Unterdrückung des Menschenhandels ins Auge. Die Vereinsstaaten sollten die Erzeugnisse aller Länder, die den Negerhandel duldeten, verbieten.

Da für das Zustandekommen eines solchen Bundes wenig Aussicht war, faßten die Negerfreunde einen andern Weg zur Ausrottung des Sklavenhandels ins Auge. WILBERFORCE richtete im Oktober 1814 einen offenen Brief an den Wiener Kongreß, welcher die zivilisierte Welt zum Kampfe gegen die Greuel des Menschenhandels aufrief. Besonders betonte er, daß, falls nicht eine internationale Vereinbarung zustande komme, auch Frankreich, das seit 20 Jahren am Negerhandel kaum noch teilgenommen, wieder Schiffe ausrüsten und in Afrika neue Menschenjagden

veranlassen würde, was nicht ohne weittragende Folgen für alle Völker bleiben könnte. Die Anregung hatte den Erfolg, daß TALLEYRAND Ende 1814 die Einsetzung einer Kommission von Vertretern der 8 Unterzeichner des Pariser Friedens beantragte. Spanien und Portugal sträubten sich hiergegen. Sie wollten außer England, Frankreich, Spanien und Portugal nur 2 Festlandsmächte in der Kommission vertreten sehen und verhinderten so eine Einigung. Im Januar 1815 nahm nun Lord CASTLEREAGH die Angelegenheit auf. Obwohl Spanien und Portugal auch diesmal dagegen protestierten, daß Staaten ohne Kolonialbesitz und praktische Erfahrung in der Sklavereifrage mitsprächen, drangen sie nicht mehr mit ihrem Widerspruch durch, da die andern jetzt geeint auftraten. Es fanden während der nächsten Wochen fünf Sitzungen der Vertreter der acht Staaten statt, in denen allerseits ein grundsätzliches Einverständnis über das Verbot des Negerhandels erzielt wurde. Nur verlangten Frankreich, Spanien und Portugal im Interesse ihrer Kolonien noch Fristen von 5-8 Jahren und beschwerten sich über die Tätigkeit der englischen Kreuzer gegen die Sklavenschiffe. Sie behaupteten, daß Englands Bestreben nur auf Erschwerung der Sklavenversorgung der fremden Kolonien gerichtet sei, während es in die seinen immer mehr Neger eingeführt habe. In Jamaika sei z. B. von 1788 bis 1806 die Zahl der Schwarzen von 250 000 auf 400 000 gewachsen, in Kuba dagegen nur auf 212000.

Lord CASTLEREAGH wollte von so langen Fristen für den Fortbestand des Negerhandels nichts hören. Die vier andern Mächte waren wohl auch nicht dafür, aber sie wollten die Gelegenheit benutzen, um England zu veranlassen, nun auch ernstlich gegen die Barbareskenstaaten einzuschreiten, welche die weißen Seefahrer des Mittelmeers häufig genug zu Sklaven machten. Allgemein bestand der Verdacht, daß England dieses Unwesen heimlich begünstige, um das Aufkommen der fremden Schiffahrt zu hemmen. Die Haltung Englands war nicht dazu angetan, dieses Vorurteil zu zerstören. Es zeigte sich sehr zurückhaltend und abgeneigt, in dieser Angelegenheit etwas zu tun. Die Folge war, daß auch die Negersache nicht weiterrückte.

Als England auf seinen früheren Plan eines Staatenbundes mit der Verpflichtung, Waren aus Kolonien, wo der Negerhandel geduldet werde, zu verbieten, zurückkam, äußerten nur Rußland, Österreich und Preußen sich zustimmend. Portugal ließ sich endlich durch ansehnliche pekuniäre Zugeständnisse bestimmen, seinen Untertanen den Negerhandel in den Gebieten nördlich vom Äquator zu verbieten, und das ganze Ergebnis der Verhandlungen in Wien war eine Erklärung vom 8. Februar 1815, wonach für die Festsetzung des Zeitpunkts der Beseitigung des Negerhandels weitere Verhandlungen vorbehalten blieben.

Ehe es dazu kam, traten unerwartete Verhältnisse ein. NAPOLEON kam aus Elba zurück und wurde nochmals Herr der Geschicke Frank

reichs. Er erblickte in der Negersache ein bequemes Mittel, sich neue Anhänger allenthalben zu gewinnen und verbot daher am 29. März 1815 kurzer Hand den weiteren Verkauf von Sklaven in den französischen Kolonien! Nach diesem Vorgange konnte LOUIS XVIII. nach seiner Wiederkehr die frühere Rolle nicht weiterspielen. Er sah sich genötigt, in einem Zusatzartikel zum Pariser Vertrage vom 21. November 1815 Rußland, Österreich, Preußen und England zuzustimmen, welche baldige wirksame Maßnahmen zur Ausrottung des gehässigen und den Gesetzen der Religion wie denen der Natur so laut widersprechenden Verkehrs" in Aussicht nahmen.

Praktische Früchte trug diese internationale Abmachung so wenig wie die früheren. Mit Rücksicht auf den Einfluß der interessierten Kreise taten weder Frankreich noch Spanien oder Portugal etwas Ernstliches; auch weitere Bemühungen Englands förderten die Angelegenheit nicht erheblich. Es veranlaßte 1817 Portugal und Spanien zu Verträgen, worin die Staaten sich gegenseitig die Durchsuchung ihrer Schiffe nach Sklaven und Wegnahme von Sklavenschifien nördlich vom Äquator zugestanden. Spanien erhielt dafür 400 000 Pfd. Sterl. gezahlt. Es verpflichtete sich auch, von Mitte 1820 ab seinen Untertanen den Sklavenhandel überhaupt zu untersagen. Auch Frankreich verbot unter dem Einfluß Englands 1817 seinen Untertanen alle Beteiligung am Negerhandel. Aber überall dort, wo nicht englische Kreuzer auf der Lauer lagen, blieb alles beim Alten. Portugal soll 1822 allein 56 000 Neger nach Brasilien geschafft haben. Auch die auf den Kongressen in Aachen 1818 und in Verona 1822 erneuerten internationalen Erklärungen gegen den Sklavenhandel änderten nicht viel daran. Die englischen Unternehmer trieben ihn gleichfalls schwunghaft weiter. 1825 mußte England seinen Untertanen für Menschenhandel Todesstrafe und Vermögenskonfiskation androhen.

Erst der Abfall Brasiliens, der Portugal das Interesse an seiner Versorgung mit Negern nahm, und die Vernichtung des Barbareskenunwesens durch die französische Eroberung Algiers führten einen Umschwung herbei. Frankreich vereinbarte 1831 mit England beiderseitige Untersuchung von Sklavenschiffen und ernstliche Maßnahmen zur Unterdrükkung des Menschenhandels. Spanien erneuerte 1835 die Abmachungen von 1807. Portugal ließ sich 1836 zu einem neuen Verbot des Negerhandels und zu Anordnungen für seine Durchführung bewegen. Brasilien hatte sich schon 1831 genötigt gesehen, weiteren Negerhandel zu verhieten. Als Portugal seinen Verpflichtungen nicht nachkam, ließ es die Welt geschehen, daß England gewaltsam gegen seine Sklavenschiffe vorging, bis es 1842 ein ernstliches Einschreiten gegen den Negerhandel versprach. Wenn auch einzelne Wagehälse besonders von Nordamerika aus noch lange gelegentlich Fahrten nach Afrika ausführten und mit allerlei Kunstgriffen weitere Sklavenscharen nach den Kolonien schafften,

so hat doch der Negerhandel seit den 40er Jahren stark nachgelassen, da er zu gefährlich wurde. Durch den englisch-französischen Vertrag vom 20. Dezember 1841, dem Preußen, Österreich und Rußland beigetreten sind, wurde nämlich das Gebiet, auf dem eine Kontrolle über alle des Negerhandels verdächtigen Schiffe seitens der Mächte stattfand, erweitert, so daß den durch Prämien angefeuerten Kreuzern immer schwerer zu entgehen war. Man rechnet, daß die Zahl der Neger in Amerika und den europäischen Kolonien 1860 etwa 10355 000 Köpfe betragen hat. Davon entfielen 4 434000 auf die Vereinigten Staaten, 205 0000 auf Brasilien, 1470 000 auf die spanischen Kolonien, 1130000 auf Südamerika, 800 000 auf die englischen, 275000 auf die französischen Kolonien.

VII.

Noch war das Ziel der Unterdrückung des Menschenhandels lange nicht erreicht, als die Negerfreunde, an deren Spitze seit 1823 die Antisclavery Society stand, die Beseitigung der Sklaverei überhaupt anzustreben begannen. Ihr Wunsch war begreiflich, wenn man die Schilderungen der angeblich von den Pflanzern verübten Greuel liest, welche besonders während der Revolutionskriege in Europa bekannt wurden. Andererseits konnte kaum Jemand damals ernstlich annehmen, daß eine Beseitigung der Sklaverei in absehbarer Zeit möglich sein werde. In allen Kolonien erklärten sich die Pflanzer wie ein Mann gegen solche Pläne und drohten, eher auf Tod und Leben zu kämpfen, als sich einer solchen Anordnung fügen zu wollen. In Kuba und den anderen spanischen Besitzungen rief schon eine Anregung der Frage beim Kongreß in Cadix 1811 die bedenklichste Aufregung hervor. In Britisch-Westindien galt die ganze Antisklavereibewegung als ein Ausfluß krankhafter Sentimentalität. Man könnte ebenso auch den Wind fesseln oder dem Meere Gesetze vorschreiben, wie den Negerhandel verbieten, hieß es dort. Als es Ernst wurde, wies man hier die Missionare aus und verbot die Bekehrung der Neger bei Haft und Prügelstrafe. Im Parlament von Jamaika drohte man offen mit Aufruhr, obwohl die Beschränkung der Sklavenzufuhr den Wert der vorhandenen Neger erhöhte. Hier wie in den französischen Kolonien erschwerte man tunlichst weitere Freikäufe von Sklaven, verschärfte alle für sie bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und schmuggelte neue Sklaven aus den spanischen Kolonien ein. Um dem zu steuern und auch der Mißhandlung und Tötung von Sklaven vorzubeugen, wurde 1815 auf Anregung der Negerfreunde vom englischen Parlament die Aufstellung von Sklavenverzeichnissen in den britischen Kolonien angeordnet. Nicht genug damit wurde 1823 auf ihr Betreiben. den Kolonien vorgeschrieben, die Eheschließung von Sklaven zu erleichtern, ihnen mehr Zeit zur Bebauung ihrer Felder zu gewähren, ihrem ZIMMERMANN, Kolonialpolitik.

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