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Zeugnis Wert zu geben und dgl. Diesem Ansinnen setzte man vielfach in den Kolonien, besonders in Jamaika, offenen Widerstand entgegen, und die Regierung sah sich veranlaßt, hier und da die Sache stillschweigend fallen zu lassen.

Je widerspenstiger die Pflanzer waren, umso lebhafter wurde die Agitation der Negerfreunde. 1823 verlangte FOWELL BUXTON, der Nachfolger von WILBERFORCE im Unterhaus, das Verbot der Sklaverei. 1830 beantragte BROUGHAM eine parlamentarische Untersuchung über die Lage der Sklaven und die besten Maßnahmen zur Besserung ihrer Lage und ihrer allmählichen Befreiung. Minister PEEL gab zu, daß die Sklaverei ein Schandfleck sei und nicht auf die Dauer geduldet werden dürfe, aber er erachtete mit Rücksicht auf die westindischen Pflanzer, welche die Einrichtung als etwas Hergebrachtes vorgefunden hätten, ¡Maßregeln zur Beseitigung der Sklaverei erst dann für angezeigt, wenn man sich über die Art der Entschädigung der Sklavenbesitzer schlüssig geworden sei. Das Parlament trat daher der Sache zunächst nicht näher. Es begnügte sich 1831 damit, die der Krone gehörigen Sklaven in den Kolonien in Freiheit zu setzen, den freien Schwarzen alle Rechte englischer Bürger einzuräumen und zu bestimmen, daß das Zeugnis von Sklaven vor Gericht Geltung habe.

Diese Anordnungen führten zu neuen Ausschreitungen der Pflanzer gegen Missionare und Wortführer der Neger. Im Parlament von Jamaika drohte man mit Anschluß an die Vereinigten Staaten. Die von England ergehenden Vorschriften wurden mangelhaft oder gar nicht durchgeführt. Die Folge war, daß die Neger Jamaikas, welche sich, bis dahin geduldig und abwartend verhalten hatten, während in Französisch-Westindien seit Jahrzehnten Aufstände, Mordtaten und Brandstif tungen an der Tagesordnung waren, sich Weihnachten 1831 ebenfalls empörten. Es entstand hier die größte Angst. Alles flüchtete in die Städte und nur mit Hilfe englischer Truppen ließ sich die Erhebung niederschlagen. Die Nachrichten davon und von den ungeheuerlichen gegen die Aufständischen verübten Grausamkeiten veranlaßten England zum Einschreiten. Das Parlament von Jamaika schob alle Schuld auf die Missionare und die Einmischung Englands in die inneren Angelegenheiten der Kolonie. Die angegriffenen Missionare gingen nun nach England und setzten 1832 mit Hilfe der Antisklavereigesellschaft eine Vernehmung von Sachverständigen in London durch. Ihr Ergebnis war wesentlich anders, als man in Jamaika wünschte. Allgemein entstand die Überzeugung von der Unhaltbarkeit der Sklaverei. Die Regierung entwarf selbst den Plan zu ihrer Beseitigung. Den Pflanzern sollten 15 Mill. Pfd. Sterl. zu niedrigem Zinsfuß vorgestreckt werden, um Lohnarbeiter für ihre Pflanzungen anzunehmen. Trotz der Proteste der Kolonien wurde am 14. Mai 1833 dem englischen Parlament ein Gesetz

entwurf betreffend Aufhebung der Sklaverei vorgelegt. Die Sklavenhalter sollten mit 15 Mill. Pfd. Sterl. entschädigt werden. Die Sklaven sollten sofort ihre Freiheit erhalten, aber ihren Herren noch 8 Jahre ohne Lohn und weitere 4 Jahre gegen Lohn dienen. Das Gesetz kam am 28. August 1833 zustande mit der Maßgabe, daß die Entschädigung der Pflanzer auf 20 Mill. Pfd. Sterl. erhöht, die Arbeitsverpflichtung der befreiten Sklaven aber auf etwa 4-6 Jahre herabgesetzt wurde.

Die Kolonialparlamente haben sich mit dem Gesetz leichter abgefunden, als zu erwarten war. Man entdeckte nämlich, daß, seit der Ausnutzung der Arbeitskraft der Sklaven gewisse Grenzen gezogen und der Unterhalt der Kranken und Schwachen erzwungen waren, das Negerhalten nicht mehr genügend lohnte. Trotzdem hat die Durchführung der Sklavenbefreiung noch genug Schwierigkeiten 'gemacht. In Jamaika hoben die Pflanzer sofort die zugunsten der Sklaven getroffenen Einrichtungen auf und behandelten die am 1. August 1834 frei erklärten Neger viel schlimmer als früher die Sklaven. Binnen der nächsten 20 Monate wurden hier 35 500 Männer und 23000 Frauen mit Tretrad und Ketten bestraft und 10700 Neger gepeitscht bei einer Sklavenzahl von 311000. Nicht anders war es anderswo. Dazu fallierten viele Pflanzer und Unternehmer in den Kolonien. In Jamaika mußte das englische Parlament 1836 und 1838 nochmals einschreiten und 1838 den Negern. die weitere Arbeitspflicht erlassen. Auch die Verteilung der Entschädigungen hat viele Weiterungen veranlaßt. Unzweifelhaft ist auch, daß die Aufhebung der Sklaverei in Südafrika zur Auswanderung der Boeren, in Westindien zu einer schweren und langwierigen wirtschaftlichen Krisis Anlaß gegeben hat.

Der englischen Regierung sind aus der Beseitigung von Sklavenhandel und Sklaverei unmittelbar etwa 50% Mill. Pfd. Sterl. Kosten erwachsen.

Davon sind 2237 000 Pfd. Sterl. an fremde Staaten gezahlt worden; 4 Millionen hat die Ansiedelung befreiter Neger in Westafrika, über 18 Millionen die Unterhaltung der Aufsichtskreuzer in verschiedenen Meeren, 20 Millionen die Entschädigung der Sklavenhalter gekostet.

In den französischen Kolonien hat, es noch lange gedauert, ehe der Negersklaverei ein Ende gemacht wurde. Die Pflanzer wehrten sich hier verzweifelt gegen jede Anderung des hergebrachten Zustandes, und im Mutterlande wollte man teils den Rest des kolonialen Besitzes nicht gefährden, teils kümmerte man sich wenig darum. Man duldete daher die Fortsetzung heimlicher Sklaveneinfuhr und ließ, um Freilassungen zu erschweren, 3000 Frs. Stempelgebühren für jeden Freikauf zahlen. Später wurde die Gebühr auf 1200 Frs. herabgesetzt, aber es blieb dabei, daß jeder Pflanzer für Sklaven, ob sie sich freikauften oder von ihm freigelassen wurden, auf Jahre die Unterhaltungspflicht zu übernehmen

hatte. Erst 1831 wurde die Gebühr aufgehoben und allen freien Farbigen französisches Bürgerrecht verliehen, und 1833 wurde endlich die Strafe der Verstümmlung und Brandmarkung abgeschafft. Obwohl die Vertreter der Kolonien in Frankreich die größten Anstrengungen gemacht haben, um weitere Schritte der Regierung auf diesem Wege zu verhindern, konnten die maßgebenden Männer Frankreichs sich dem Geiste der Zeit nicht entziehen. 1836 wurde geplant, Sklaven den Besitz von Grundeigentum und das Recht zum Freikauf zuzusprechen. 1838 kam der Vorschlag in der Kammer zur Beratung. Eine Kommission wurde mit seiner Prüfung betraut, fand aber die Errichtung von Kirchen und Schulen zur besseren Vorbildung der Neger unerläßlich. Ehe in dieser Hinsicht etwas Ernstliches geschah, wurde 1839 die sofortige Freilassung aller Sklaven in der Kammer vorgeschlagen. Die Vertreter der Kolonien verhinderten das. Es wurde nur die bestehende Gesetzgebung neu eingeschärft, Geld für Kirchen und Schulen bewilligt und 1840 ein Ausschuß mit Beratung der Sklavenbefreiung betraut.

Die Mehrheit dieser Kommission stimmte für allgemeine gleichzeitige Befreiung der Neger, die Minderheit für allmählichen Loskauf aus den Früchten ihrer Arbeit. Ein Ergebnis hatten ihre Arbeiten nicht, da die Pflanzer höchstens gegen sehr hohe Entschädigung auf ihre Sklaven verzichten wollten und die Finanzlage dazu nicht angetan war. Wieder kam es nur zu halben Maßregeln. 1841 wurde die Strafgewalt der Sklavenbesitzer eingeschränkt, 1844 über Arbeitszeit, Wohnung, Kleidung, Besitz usw. der Sklaven ein neues Gesetz erlassen, 1845 diese Gesetzgebung weiter ausgebaut und ein Fonds von 400 000 Frs. zum Freikauf von Sklaven durch die Regierung bestimmt. 1846 erfolgten neue Vorschriften zum Schutze des Lebens und Wohles der Neger. Wären alle diese Anordnungen gewissenhaft durchgeführt worden, so wäre sicher der Agitation der Negerfreunde viel Boden entzogen worden. Aber die Pflanzer kümmerten sich sehr wenig um die Gesetze, und die Beamten störten sie nicht in ihrer Willkür. So erfolgten immer neue Erhebungen und neue Skandalprozesse, und die öffentliche Meinung verlangte immer aufs neue die Beseitigung des Unwesens. 1847 kam die Angelegenheit wieder im französischen Parlament zur Sprache, und nach der Februarrevolution war die Aufhebung der Sklaverei eines der ersten Ziele der neuen Machthaber.

Schon am 4. März 1848 wurde unter dem Einfluß des Abgeordneten V. SCHOELCHER eine Kommission mit der Regelung der Angelegenheit betraut. Auf ihren Vorschlag wurde am 3. Mai 1848 die Sklaverei in allen französischen Kolonien für aufgehoben erklärt. Umsonst hatten deren Vertreter die vorherige Regelung der Entschädigungsfrage und Vorschriften für gewisse Arbeitsverpflichtungen der Freigelassenen durchzusetzen versucht. Man begnügte sich, eine Entschädigung für die Zu

kunft in Aussicht zu stellen, und Kommissare mit der Ausführung des Gesetzes zu betrauen. Dank ihren Bemühungen wurde, trotzdem überall Schwierigkeiten zu überwinden und in Martinique Gewalt nötig war, bis zum 20. Dezember überall die Befreiung der Sklaven durchgeführt. Nationalwerkstätten und Maßregeln gegen Vagabondage halfen über die ersten Schwierigkeiten hinweg. 1849 wurde von der Kammer den Pflanzern grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung zugebilligt. Der Marine- und Kolonialminister wollte ihre Höhe auf 90 Millionen Frs. bemessen, die binnen 10 Jahren ausgezahlt werden sollten. Die Kammer entschied sich dafür, nur 6 Millionen bar zu verteilen und den Rest von 120 Millionen in 5 prozentiger, bald auf 42 Proz. herabgesetzter Rente zu gewähren, von der ein Teil zur Errichtung von Kolonialbanken (vgl. das betr. Kapital) verwendet wurde.

In den spanisch - westindischen Kolonien hat infolge der menschlicheren Behandlung der Schwarzen die Sklavenfrage auch im 19. Jahrhundert keine besondere Rolle gespielt. Aufstände von Negern in Kuba zu Anfang der vierziger Jahre waren das Werk englischer Agitatoren. Ein Gesetz vom 14. November 1832, das die Beziehungen der Herren und Sklaven neu regelte, scheint im wesentlichen dem Bedürfnis entsprochen zu haben. Erst 1870 ist hier die Aufhebung der Sklaverei grundsätzlich ausgesprochen und 1881 unter dem Drucke Englands und der Vereinigten Staaten durchgeführt worden. Die befreiten Sklaven sollten damals aber gegen freien Unterhalt, Kleidung, Wohnung, Schule u. dgl. sowie bestimmte Löhne den früheren Herren noch 8 Jahre dienen. 1870 gab es in Kuba noch 363000, 1881: 90700 Negersklaven.

In den portugiesischen Kolonien ist die Sklaverei am 25. Februar 1869 grundsätzlich abgeschafft worden. Die bisherigen Sklaven sollten aber ihren Herren noch bis zum 29. April 1878 dienstpflichtig sein. 1878 ist die Sklaverei hier in der Tat rechtlich erloschen.

Im niederländischen Surinam wurde 1828 ein neues Gesetz betreffend die seit 1784 nicht geänderte rechtliche Stellung der Sklaven erlassen. Auf Klagen der Pflanzer erfuhr es bereits 1832 bedeutende Einschränkungen, und die Freilassung von Negern wurde erschwert. Für jeden Freigelassenen unter 14 Jahren sollte der Besitzer 300, für jeden über 14 Jahre 500 Fl. Bürgschaft hinterlegen. Freie Farbige erhielten damals dafür das Bürgerrecht. Trotzdem die Aufhebung der Sklaverei im angrenzenden englischen Guyana bald ihre Durchführung in der holländischen Kolonie sehr erschwerte, hielten die Pflanzer daran fest und suchten Fluchtversuche durch größte Grausamkeit zu hindern. Erst 1842 schritt das Gouvernement zugunsten der Schwarzen ein, und 1850 und 1851 erging ein neues Schutzgesetz, das auch den Freikauf erleichterte.

Die holländische Regierung behielt infolge von Klagen der Missio

nare und der Maßnahmen anderer Mächte die Angelegenheit fortgesetzt im Auge. Als Frankreich 1848 wie in allen seinen Besitzungen auch in der ihm gehörenden Hälfte der Insel St. Martin die Sklaven für frei erklärte, mußte auch Holland sich in dieser Kolonie dazu entschließen. Aber für den Rest zögerte es unter dem Einflusse der Pflanzer und begnügte sich nur mit neuen Vorschriften zum Schutze der Neger. Ein 1855 aufgestellter Plan zur Beseitigung der Sklaverei fand nicht die Zustimmung der Kammern. Es kam 1856 nur zur Einsetzung einer Behörde, die die Durchführung der Schutzgesetze überwachen sollte. Auch 1858 und 1860 wurde die Aufhebung der Sklaverei vom Parlamente abgelehnt. Erst der amerikanische Krieg, die immer stärkere Gärung unter den Negern und der Druck der öffentlichen Meinung Europas bewirkten, Idaß die Niederlande am 1. Juli 1863 die Sklaverei abschafften. Die Neger sollten nur noch 10 Jahre unter bestimmten Bedingungen für ihre Herren zu arbeiten verpflichtet sein.

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