Изображения страниц
PDF
EPUB

und daß weitere 16 Jahre eine Heimstätte von 16 ha für jede Familie unveräußerlicher Besitz bleibt. 1)

Mit den Indianern der westlichen Gebiete sind auch seinerzeit Verträge wegen Schaffung von Reserven geschlossen worden, aber nur teilweise zur Durchführung gekommen. Verschiedene Stämme sind hier zu einem elenden Bettler- und Vagabundendasein verurteilt und gehen unaufhaltsam zugrunde. Nur in dem rauhen Norden genießen die Eingeborenen noch einige Freiheit und Selbstbestimmungsrechte. Die Eingeborenen Neufundlands sind vollständig ausgerottet worden. Die letzten erschoß ein Farmer Anfang des 19. Jahrhunderts.

Nicht ganz so summarisch wie mit den Eingeborenen Neuenglands konnten die Engländer mit denen Kanadas verfahren, als es gegen Mitte des 18. Jahrhunderts in ihre Hände fiel. In dem dünn bevölkerten Lande besaßen die Behörden größere Gewalt und vermochten die von England zugunsten der Indianer erlassenen Bestimmungen im wesentlichen durchzuführen. 1783 bereits wurde dem mächtigsten eingeborenen Stamme, den Iroquois, ein großes Reservat in Oberkanada überwiesen. 1798 wurde ein Teil des Gebietes Quinte Bay von der Regierung zurückgekauft, 352707 Acres für 44 897 Pfd. Sterl. Doch verblieb ihnen genügend Land, sodaß hier ernstliche Schwierigkeiten nicht mehr vorgekommen sind. Nur 1885 bei der Erhebung LOUIS RIELS haben auch einzelne Indianer sich geregt. Im eigentlichen Kanada gibt es übrigens nur noch etwa 9000 Indianer. Größer ist ihre Zahl in den übrigen Teilen der Dominion. In Westkanada zählt man gegen 21000, in BritischKolumbien 35000 Indianer. Noch bedeutendere Mengen leben im Gebiete der Hudsonsbaykompagnie. Auch hier hat man soweit als möglich. Reservate für sie geschaffen. In Westkanada ist es auf Grund von Verträgen geschehen, die in den Jahren 1871-77 mit den Stämmen geschlossen wurden. Für jede Familie von fünf Köpfen sind 640 Acres gerechnet. Das Land liegt beisammen, ist unveräußerlich und gehört dem Stamme. Jeder Stamm hat anfangs außerdem eine Geldabfindung erhalten und bekommt jährlich einen gewissen Zuschuß für Jagdmunition. Die Häuptlinge beziehen Renten. Die Reservate stehen unter Häuptlingen und Agenturen. Die Agenturen zerfallen in Distrikte, an deren Spitze Residenten gesetzt sind.

Im Gebiete der Hudsonsbay kompagnie sind statt größerer zusammenhängender Territorien kleinere unveräußerliche Gebiete für die einzelnen Stämme reserviert worden. Die Häuptlinge und die Erwachsenen bekommen kleine Renten.

Überall unterhält die Regierung Schulen und verhindert Spirituosenverkauf.

1) Die Gesamtzahl der Indianer in der Union wurde 1890 auf etwa 250 000 geschätzt.

1847 und 1856 sind von seiten der Regierung Erhebungen über die Lage der Eingeborenen Kanadas angestellt worden. Auf Grundlage dieser Aufnahmen wurde 1857 ein erstes Gesetz erlassen, das die Zivilisierung und allmähliche Gleichstellung der Eingeborenen mit den Weißen bezweckte. Es verlieh jedem 21 jährigen Indianer, der lesen und schreiben sowie englisch oder französisch konnte, das Recht, auf Grund eines Examens volles Bürgerrecht zu erwerben. Er konnte dann 50 Acres des Reservats als freien Besitz und eine Geldabfindung beanspruchen und schied aus dem Stamme aus. 1868 wurde an die Spitze des indianischen Departements ein Staatssekretär gestellt. 1876 erging aus Anlaß verschiedener Beschwerden ein neues Schutzgesetz. Es sprach aufs neue die Unveräußerlichkeit der Reservate aus, erklärte private Verträge mit Indianern und Hypothekendarlehen an sie für nichtig und verbot den Fremden das Betreten der Reservate. 1884 wurde den Indianern die Munizipalverwaltung, und 1886 allen im Genuß des Bürgerrechts befindlichen Eingeborenen das Wahlrecht gewährt. 1890 berechnete man ihre Zahl im ganzen Dominion auf etwa 123000, 1896 nur noch auf 100 000. Die Ausgaben, welche der Regierung für sie auf Grund der Verträge erwachsen, betragen jährlich 1200 000 Dollars.

Wesentlich trauriger noch als das Los der Indianer ist unter britischer Herrschaft das der Eingeborenen Australiens gewesen. Kapitän PHILLIP, der Führer der ersten Deportiertenschar und Gründer von Sydney, hat allerdings die Absicht gehegt, auch ihren Interessen Rechnung zu tragen und sie vor Ausschreitungen der Verbrecherkolonien zu schützen. Es war von ihm von vornherein beabsichtigt, diese von den Eingeborenen immer fern zu halten und die Tötung eines Eingeborenen ebenso wie die eines Weißen zu bestrafen. Aber zur Durchführung seiner Absicht war er nicht in der Lage, und seine Nachfolger noch weniger, Wo immer die Ansiedler, ob Freie oder freigelassene Deportierte, erschienen, mußten die an Ackerbau nicht gewöhnten Eingeborenen Zwangsarbeit leisten oder weichen. Verübten sie Diebstähle oder wehrten sie sich gelegentlich, so wurde ihnen wie wilden Tieren mit vergifteten Nahrungsmitteln nachgestellt oder eine wahre Treibjagd auf sie gemacht. Dazu räumten Epidemien und Schnaps, welche die Weißen einschleppten, unter ihnen auf. Schon 1801 wurden mit Genehmigung der Behörden die Eingeborenen aus den Distrikten Paramatta, Georges River und Prospekt gewaltsam verjagt. Später wurde das die Regel, je weiter die. weiße Besiedelung Fortschritte machte. Wenn auch gelegentlich einmal gar zu grobe Ausschreitungen von der Regierung bestraft wurden, so war das doch eine seltene Ausnahme. Häufig haben sich Kolonisten ihrer Taten gegen die wie wilde Tiere betrachteten Australneger gerühmt. Die Gouverneure, welche mit den aus Kolonisten gebildeten und rücksichtslos ihre Interessen vertretenden Lokalparlamenten zu rechnen hatten,

drückten gern beide Augen zu. Von ernstlichen Versuchen, die Eingeborenen zu erziehen, war kaum die Rede. So ist es gekommen, daß die Eingeborenen Australiens, deren Zahl 1778 auf etwa eine Million. geschätzt wurde, jetzt auf etwa 47000 zusammengeschmolzen sind. In Tasmanien sind sie vollständig, in Viktoria beinahe ausgerottet. In Neusüdwales leben noch 4000. In Queensland und Westaustralien ist man am Werke, das Vernichtungswerk weiter fortzusetzen. In ersterer Kolonie geben besonders Diebstähle und sonstige Ausschreitungen der Schwarzen den Anlaß zu blutigen Strafzügen. In Westaustralien hat man einen Arbeitszwang für die Eingeborenen eingeführt und straft sie aufs rücksichtsloseste, wenn sie zu entfliehen versuchen. Umsonst haben neuerdings die Behörden des australischen Bundes hiergegen einzuschreiten. versucht. Das einzige, was zugunsten der Australneger getan wird geschieht neuerdings durch Missionsgesellschaften in den entlegensten Gebieten.

Nicht ganz so schlecht ist es den Bewohnern Neuseelands, den Maoris, ergangen. Schon 1836-1837 gelang es, das britische Parlament für sie zu interessieren. Eine Kommission zog damals Nachrichten ein und verurteilte die Ausbeutung und Demoralisierung hilfloser Eingeborener scharf. Trotzdem erwarben damals allerlei Abenteurer und Spekulanten von den Maoris für wertlose Waren riesige Landgebiete, über die ihnen vielfach die Verfügung gar nicht zustand. In den 30er Jahren beanspruchte auf Grund solcher Kaufverträge in Middle Island ein Mann 20 Millionen Acres. Die Neuseelandkompagnie kaufte für Waren im Werte von 9000 Pfd. Sterl. von den Maoris 1839 ein Gebiet so groß wie Irland! Als England die Verwaltung Neuseelands in die Hand nahm und geordnete Verhältnisse zu schaffen begann, schritt sie gegen diese Mißbräuche ein, beschränkte aber gleichzeitig auch die Verfügungsrechte der Eingeborenen. 1846 wurde eine Prüfung und Registrierung aller Landbesitztitel angeordnet, den Eingeborenen nur das in Bebauung befindliche Land zuerkannt und das herrenlose Land zu Kronland erklärt. Die englische Regierung beabsichtigte damals bereits, den des Lesens und Schreibens kundigen Maoris Wahlrecht zu verleihen, konnte diesen Plan jedoch angesichts des Widerstands der Kolonisten nicht. durchsetzen. Die zu Anfang der 70er Jahre etwa 120 000 Köpfe betragende Maoribevölkerung schmolz unter dem Einfluß der Weißen binnen zehn Jahren schon auf etwa die Hälfte zusammen. Vergebens suchte die englische Regierung ihren Besitz und ihr Leben gegen die Gier der Ansiedler zu schützen. Die letzteren fanden immer neue Vorwände zu Strafzügen und Landkonfiskationen und benutzten dazu die von England bezahlten Truppen. Von 1860-1866 wütete ein blutiger Krieg mit den Maoris, der sein Ende erst fand, als England seine Truppen überhaupt abberief und der Kolonie anheimstellte, aus eigenen Mitteln

für ihre Verteidigung zu sorgen. Erst in den letzten Dezennien ist die Lage der auf 40 000 Köpfe zusammengeschmolzenen Maoris geregelt und gesichert worden. Sie besitzen etwa 10-11 Millionen Acres reserviertes Land, dessen Regierung in den Händen einer von ihnen gewählten Körperschaft liegt. Jeder Erwachsene beider Geschlechter besitzt bei den Wahlen Stimmrecht.

In den Neuseeland unterstellten Fijiinseln sind von Anfang an die Landbesitzverhältnisse an Ort und Stelle geprüft und geregelt worden. Die Eingebornen haben freie Verfügung über den ihnen zuerkannten Grund und Boden, dafür aber hat man ihnen Lasten auferlegt, die durch eine Native tax regulation vom 1. November 1886 geordnet sind. Jeder männliche Eingeborene zwischen 16 und 60 Jahren muß die Steuer in Produkten zahlen und zu ihrer Aufbringung und dem Transport helfen. Mannschaften der Schiffe Eingeborner können ihre Naturalsteuer durch die Zahlung von monatlich 2 Schilling pro Kopf ablösen, ebenso der eingeborene Arbeiter im Dienste von Europäern. Der Transport von Steuergütern auf eingebornen Schiffen wird vergütet. Außerdem besteht noch die Zwangsarbeit für den Bau von Häusern und Straßen für Kommunalzwecke und zum Teil für Häuptlinge.

Das Provincial board of Assessment hat die vom Legislative council jeder Provinz auferlegten Steuern innerhalb dieser auf die einzelnen Distrikte zu verteilen. Die Häuptlinge haben den Inspektor der Provinz bei der Auflegung der Steuer zu unterstützen. Das Provincial board ernennt eingeborene Inspektoren, die vom Gouvernement bestätigt und besoldet werden. Sie unterstehen dem europäischen Inspektor, der monatlich an den Receiver general berichtet. Letzterer beaufsichtigt das ganze Steuerwesen.

In Ostindien begann England sich um die innern Angelegenheiten der Eingebornen erst zu Ende des 18. Jahrhunderts nach der Niederwerfung des Mogulreichs zu kümmern. Es handelte sich damals darum, nicht nur die Summen zur Deckung der großen Kosten der Verwaltung aufzubringen, sondern auch den Mißständen der ehemaligen Regierung zu steuern. Zu diesem Zwecke traf WARREN HASTINGS als Generalgouverneur die ersten Maßnahmen. Aber er stieß dabei auf die größten Schwierigkeiten, denn man besaß weder von der Lage und den Bedürfnissen der Eingebornen, noch von ihren Sitten und Recht die geringsten zuverlässigsten Kenntnisse. Man schaffte zwar 1772 mit einem Schlage das hergebrachte Steuersystem ab, übernahm allen dem Herkommen nach dem Mogul gehörigen Landbesitz auf die Regierung und suchte unter Beteiligung der Steuerpächter und Mittelsmänner alles Land direkt an die Bauern zu verpachten. Ferner wurde das indische und mohammedanische Recht gesammelt und in das Englische übersetzt,

sowie das Gerichtswesen geordnet, indem genügend Gerichtshöfe geschaffen und mit eingebornen und englischen Richtern besetzt wurden. Diese Anordnungen blieben jedoch in jenen stürmischen Zeiten fast ganz auf dem Papier. Der neue Generalgouverneur Lord CORNWALLIS sah sich genötigt, 1786 zunächst die Aufnahme eines Katasters in Bengalen in Angriff zu nehmen und weitere Erhebungen über die Lage der Eingebornen zu veranstalten. Auf Grund der Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden 1791 die Grundsteuerverhältnisse für Bengalen, Behar, Orissa und Benares neu geregelt, aber dabei aus ungenügender Kenntnis der Verhältnisse ein folgenschwerer Irrtum begangen. Man erkannte nämlich die ehemals nur das Amt von Beamten des Moguls bekleidenden Steuerpächter als grundbesitzenden Adel an und brachte die Bauern in unmittelbare Abhängigkeit von ihnen. Die Eintreibung der Steuern. wurde nach Maßgabe des englischen Rechts gestattet, sodaß die Bauern, wenn sie nicht zahlen konnten, sich mit der Vertreibung von ihrem Lande bedroht sahen und bald in tieferes Elend als früher gerissen wurden, bis ihnen verschiedene Gesetze, wie die Land Act von 1859 und die Bengal Tenancy and Rent Act von 1885 mehr Schutz verliehen haben. (vergl. den Abschnitt: Landfrage). Im ganzen hat England übrigens später in Indien sich bestrebt gezeigt, die Verhältnisse entsprechend den Anschauungen und Bedürfnissen der Eingebornen zu regeln und für ihre Fortbildung zu sorgen. Es hat ihre religiösen Vorurteile nicht angetastet, soweit sie mit europäischen Begriffen von Moral und Ordnung übereinstimmten. Nur gegen Unsitten, wie die Verbrennung von Witwen, den Selbstmord religiöser Fanatiker und die Kindertötung ist es eingeschritten. Verwaltung und Rechtsordnung sind möglichst entsprechend den Überlieferungen der Eingebornen geordnet. Das Steuerwesen wird fortgesetzt verbessert, für Schutz von Leben und Eigentum gesorgt und durch Schulen aller Art die Umwandlung der hergebrachten Anschauungen in europäische gefördert. 1) Ein großer Teil Indiens ist unter der Regierung angestammter Herrscher belassen worden, und England begnügt sich hier, durch Agenten für die Beachtung der in seinem Besitz geltenden allgemeinen Grundsätze zu sorgen. Besondere Sorgfalt wird der Vorbeugung und Bekämpfung der in diesem Teil der Erde oft durch das Klima verschuldeten Notstände gewidmet. Anteil an der eigentlichen Regierung wird den Indern allerdings nicht gewährt, doch werden sie vielfach in der Verwaltung, Justiz und im Heere auch in höheren Posten beschäftigt. Christliche Mission, welche Portugal einst mit großem Eifer in Indien gefördert hat, wurde von der Ostindischen Kompagnie nicht geduldet. Als 1800 die Zulassung von Missionaren in Indien angeregt

1) Es giebt 5 Universitäten, verschiedene Seminare und Fachschulen sowie 152 $41 Volksschulen.

« ПредыдущаяПродолжить »