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halt der Arbeitsverträge geregelt. In Togo und Ostafrika ist auch Vorsorge für Sklaven getroffen, welche sich loskaufen wollen.1) Ferner sind in Südwest-, Ostafrika und auf den Marshallinseln bestimmte Vorschriften für Kreditgewährung an Farbige getroffen, um Mißbräuchen vorzubeugen. Direkte Steuern werden nur in einem Teile Ostafrikas von den Hütten, sowie von Erbschaften und in Samoa und auf den Marshallinseln vom Ernterertrag erhoben.

Zu den Eingeborenen der Schutzgebiete werden auch die nicht in ihnen ansässigen, fremden Farbigen gerechnet, welche nicht das Bürgerrecht eines zivilisierten Staats besitzen. Nach § 9 des Schutzgebietsgesetzes können fortgeschrittene Eingeborene die deutsche Reichsangehörigkeit erlangen, wodurch sie dann den Weißen gleichgestellt werden.

Für die Erziehung der Eingeborenen in den afrikanischen Schutzgebieten sorgen außer zahlreichen Missionen, welche zum Teil staatliche Unterstützung genießen, Regierungsschulen. Außer den eingeborenen Sprachen wird überall deutsch gelehrt.

Nur Missionsgesellschaften, welche die Genehmigung der Regierung besitzen, dürfen in den Kolonien wirken. Es ist auch in den verschiedenen Gebieten eine Abgrenzung der Tätigkeitsfelder der verschiedenen Bekenntnisse vorgenommen worden. Die katholischen Missionen unterstehen apostolischen Präfekten und Oberen, deren Gebiete auf Wunsch des Reichs von der Propaganda besonders abgegrenzt worden sind. Soweit die Schutzgebiete innerhalb des Kongobeckens liegen, ist nach Art. 6 der Kongoakte allen Bewohnern volle Gewissensfreiheit gewährleistet. Ferner hat Deutschland in verschiedenen Verträgen mit anderen Staaten freie Religionsübung für die beiderseitigen Untertanen ausgemacht. Nach § 14 des Schutzgebietsgesetzes von 1900 genießen alle im Deutschen Reiche anerkannten Religionsgesellschaften auch in den Schutzgebieten Gewissens- und Kultusfreiheit.

VII.

In der Frage der Behandlung der Eingeborenen haben sich von jeher und bei allen Völkern die Auffassungen schroff gegenübergestanden. Die Kolonisten haben begreiflicherweise in den Eingeborenen, falls sie sich nicht willig dazu hergaben, den Ansiedlern ihr Land einzuräumen und für sie billig zu arbeiten, immer ein lästiges Hindernis erblickt. Sie sahen die Aufgabe der Regierung darin, sie bei der Verdrängung und Unterwerfung der Leute zu unterstützen und gegen ihre Rache zu schützen. Überall war es Brauch, den Eingeborenen Land und sonstigen Besitz für allerlei Spielereien oder dgl. abzulisten und einem Stamme oder einer

1) Durch Verordnung vom 24. Dez. 1904 sind die nach dem 31. Dez. 1905 in Ostafrika geborenen Kinder von Haussklaven frei.

Partei gegen die andern zu helfen, um sie zu schwächen und ihrer Herr zu werden. Diese Politik hat schon F. BACON in seinem „Essay of Plantations" als verfehlt bezeichnet. If you plant, schrieb er, where savages are, do not only entertain them with trifles and gingles; but use them justly and graciously, with sufficient guard nevertheless; and do not win their favour by helping them to invade their enemies, but for their defence it is not amiss.

Nicht die Ausbeutung und Vernichtung der Eingeborenen sah er als Aufgabe geschickter kolonialer Politik an, sondern ihre Erziehung und Zivilisierung. Send oft of them over to the country that plants, that they may see a better condition than their own, and commend it, when they return, war sein Rat.

Er verhallte ungehört. In den englischen Kolonien, wo die Ansiedler von vornherein die Regelung der wichtigsten Angelegenheiten in die Hand bekamen, wurde die rücksichtslose Ausbeutung und Ausrottung der Eingeborenen die Regel, wie sie es in den spanischen und portugiesi schen Kolonien gewesen war. In diesen trat dank den Bemühungen der Missionare in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts ein Umschwung ein. Man überließ sie, nachdem man ihnen das beste Land und den sonstigen Besitz abgenommen hatte, in der Regel der Mission und half dem Bedürfnis nach Arbeitern durch Negersklaven ab. In den englischen Besitzungen gewannen aber erst nach der Aufhebung der Sklaverei und dem Erstarken des Missionswesens im 19. Jahrhundert andere Ideen bezüglich der Eingeborenen an Boden. Freilich hatte das zunächst wenig Wirkungen. 1838 mußte noch S. BANNISTER in einer Arbeit British colonization and coloured tribes" aufs dringlichste eine bessere Leitung der Eingeborenenangelegenheiten im Interesse der Kolonien empfehlen. Er erklärte ein eingehendes Studium ihrer Angelegenheiten, bessere Fürsorge für ihre Erziehung, strenge und unparteiische Rechtspflege für ebenso notwendig wie den Schutz der Rechte und des Eigentums der Eingeborenen, die Errichtung von Reservaten, die Sammlung und das Studium ihrer Sprachen, Sitten und Rechtsbegriffe, die Errichtung einer besonderen Schutzbehörde, die Bestrafung der gegen sie verübten Ausschreitungen und die Beaufsichtigung europäischer Reisender.

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Erst ganz allmählich wurden seitens der Regierung allenthalben Schritte in diesem Sinne getan. Die Regelung der Eingeborenenfragen wurde der Einwirkung der Kolonisten entzogen. Überall begann man für Schutz ihres Lebens und Eigentums Maßnahmen zu treffen und an ihrer Erziehung und Zivilisierung zu arbeiten. Der selbst lange im englischen Kolonialamt tätige MERIVALE bezeichnete in der 1861 erschie nenen zweiten Auflage seiner „Lectures" als erste Pflicht einer Kolonialmacht die Einrichtung von besonderen Behörden zum Schutz der Eingeborenen. Die Angelegenheiten der Eingeborenen müßten allgemein der Ein

wirkung der Kolonisten entzogen und dem Mutterland unterstellt werden. Die Schutzbeamten hätten jede Schädigung der Eingeborenen festzustellen und zu verfolgen, ihre Schutzbefohlenen vor Gericht zu verteidigen und Vertragsschlüsse zwischen ihnen und den Weißen zu überwachen. Für die Eingeborenen solle ein ihrem Bildungsstande angemessenes Sonderrecht gelten, Verbrechen gegen sie aber nach europäischem Rechte bestraft werden. Mißbräuche, wie Menschenopfer, Kindesmord und dgl., müßten natürlich unterdrückt, aber sonst ihre Sitten und Herkommen geschont werden. Ganz nützlich wäre es, sie nach spanischem Muster, wenigstens für den Anfang, als Unmündige zu behandeln. MERIVALE ging soweit, die Todesstrafe gegen Eingeborene nur bei Morden, wo sie bei frischer Tat ertappt wurden, für zulässig zu erklären, da sie sonst diese Strafe nicht verstünden.

Von dem in Nordamerika zuerst im 18. Jahrhundert angewendeten System der Reservate hielt MERIVALE nicht viel. Schon nach verhältnismäßig kurzer Zeit habe man die Reservate weiter landeinwärts verlegen müssen, und mit fortschreitender Besiedelung seien sie auch in den entlegenen Gegenden nicht zu halten. Die Eingeborenen könnten nicht auf die Länge isoliert bleiben. Die Entwicklung der Kolonien mache ihre Verschmelzung mit der übrigen Bevölkerung unumgänglich. Aber das sei nur auf dem Wege der Erziehung zu erreichen, und das einzige erfolgreiche Mittel hierzu sei für den Anfang die religiöse Mission. Doch allein und für die Dauer genüge sie nicht. Man müsse die eingeborenen Kinder außerdem in europäische Schulen senden und daneben ihre Zivilisierung durch Mischehen zwischen Europäern und Eingeborenen und durch Erziehung der Eingeborenen zur Arbeit fördern.

In den Grundzügen stimmt die Auffassung MERIVALES mit der überein, welche LEROY-BEAULIEU in der 1902 erschienenen Auflage seiner ,Colonisation" entwickelt. Er erachtet ebenfalls rasche und radikale Umwälzungen der Sitten und Bräuche der Eingeborenen für untunlich und empfiehlt Maßnahmen zum Studium, zum Schutze und zur allmählichen Umbildung ihrer Überlieferungen. 1) Nur insofern sie den Forderungen der Menschlichkeit und guten Sitten widersprächen, sei ein Einschreiten dagegen angezeigt. Was das Eigentum der Leute betrifft, tritt LEROY-BEAULIEU ebenfalls schnellen, durchgreifenden Änderungen des Hergebrachten entgegen. Wo Gemeinde- oder Stammbesitz an Land bestehe, solle man ihn gesetzlich schützen und Einzelbesitz für Eingeborene wie für Weiße zunächst nur auf Kronland schaffen. Gewaltsame Expropriierung (Kantonnierung) widerrät er. Nur wo das Land durch

1) Beinahe jedes Reisewerk beweist die große Wichtigkeit gerade dieses Punktes. Sehr viele Zusammenstöße mit den Eingeborenen werden durch Unkenntnis und Verletzung ihrer Sitten verschuldet. DR. R. KANDT gibt davon ein Beispiel in der Woche" vom 27. August 1904. S. 1528.

Entwässerung, Wegebau u. dgl. bedeutend ertragfähiger gemacht worden sei, lasse sich die Wegnahme oder der Umtausch einzelner Landstücke rechtfertigen. Es sei ferner rechtzeitig für genügende Landreserven zu sorgen.

Der französische Gelehrte spricht sich auch gegen die sofortige Abschaffung der unter den Eingeborenen üblichen Sklaverei aus. Er empfiehlt zunächst nur die Unterdrückung von Sklavenjagden und -Handel, sowie die Besserung der Lage der Sklaven und so ein allmähliches Austilgen der Einrichtung. Ganz entschieden spricht er sich gegen die Einführung der Zwangsarbeit der Eingeborenen, sei es zugunsten des Staats oder der Kolonisten, aus. Letztere befürworteten allerdings derartige Maßregeln von jeher und rechtfertigten sie unter Hinweis darauf, daß ja auch die Europäer militär- und steuerpflichtig seien. Oft bezeichne man die Zwangsarbeit auch als eine patriarchalische und im Interesse der Eingeborenen gelegene Maßnahme. In Wahrheit, meint LEROY-BEAULIEU, bedeute sie aber nichts als verschleierte Sklaverei.

Chez les trois quarts de ces Européens, hommes rudes, âpres à la besogne et au gain, qui sont venus aux colonies et ne veulent pas perdre leur temps et user inutilement leur santé sous un climat dangereux, sil couve une âme de négrier; on n'a pas besoin de gratter longtemp pour la trouver.

Die Regierungen entschlössen sich nirgends, soweit zu gehen, wie die Kolonisten es wünschten. Sie begnügten sich, die Leute durch Auferlegung hoher Steuern zur Arbeit zu veranlassen und den Abschluß von Arbeitsverträgen zu dulden, bei denen die Interessen der Eingeborenen häufig sehr wenig gewahrt seien. Auch das sei verfehlt. Der erzielte Vorteil sei immer nur ein augenblicklicher, für die Zukunft aber erwachse allerlei Schaden daraus. Es sei die Pflicht der Regierungen, den Abschluß solcher Arbeitsverträge zu überwachen und das Interesse der Eingeborenen dabei wahrzunehmen. Sie hätten auch auf gute Behandlung der Leute zu achten und sollten die etwaigen Steuern mäßig halten. Auch Fronarbeit für Wegebau u. dgl. sei auf nur wenige Tage im Jahr zu beschränken und zu verhüten, daß etwa weit entfernt wohnende Leute herangezogen würden. Wo Fronarbeit von altersher üblich sei, solle man sie erleichtern, allmählich kürzen und bezahlen. Mit der Herstellung von Sicherheit und von Verkehrswegen im Lande entstehe die Neigung zum Geldverdienen und damit die Arbeitlust überall von selbst.

Die europäische Kolonisation habe nur auf Erfolg zu rechnen, wenn sie den Eingeborenen Besserung ihrer Lage, Erweiterung ihrer Freiheit und Hebung ihrer moralischen und wirtschaftlichen Stellung bringe. Die Steigerung der Volkszahl in den Kolonien und die Hebung des Wohlstandes der Eingeborenen sei das beste Mittel, die Zwecke der kolonisierenden Macht zu fördern. Aber dazu bedürfe es nicht der Gleichstellung der Leute mit den Franzosen und die Einführung der fran

zösischen Gesetzgebung. Man würde sie damit höchstens allerlei Ausbeutern und Wucherern preisgeben. Die hergebrachte soziale Gliederung der Eingeborenen sei vielmehr zu erhalten und der höheren Klasse wie früher Anteil an der Verwaltung und Rechtsprechung zu lassen. Im ganzen müßten die Eingeborenen unter einer Art Vormundschaft gehalten und aher auch in der Verfügung über ihr Land und ihren sonstigen Besitz bis zu gewissem Maße gebunden werden. Die Rechtspflege müsse rasch und wirksam, aber immer sehr unparteiisch und mit Zuziehung eingeborener Beisitzer geübt werden. Überhaupt empfehle sich, die Regierung tunlichst durch eingeborene Behörden zu üben und diese nur genügend zu beaufsichtigen. Zu weit dürfe jedoch die Scheidung der Eingeborenen von den Weißen nicht gehen. Man müsse erstere durch Erziehung allmählich den letzteren annähern.

Fraglich sei freilich, wie man es mit der Sprache zu halten habe. Die einen wollen Sprache und Sitten der Eingeborenen unterdrücken und allmählich durch die des kolonisierenden Landes ersetzen. Die anderen wünschen die Leute in ihrer Sprache zu erziehen und ihre Kultur nicht auszurotten, sondern zu erhalten und fortzuentwickeln. Nach LEROY-BEAULIEUS Ansicht gehen beide Ansichten, deren letztere besonders von der Mission vertreten wird, zu weit. An Entwicklung einer Kolonie sei nur mit Hilfe der Eingeborenen zu denken, diese aber bedürften dazu einer Erziehung, die ohne Umgestaltung ihrer Ansichten und Denkweise unmöglich sei. Aber man dürfe das nicht überstürzen. In den unteren Klassen der Schulen empfehle sich daher der Unterricht in der Landessprache, aber in den oberen müsse man für die Erlernung der europäischen Sprachen sorgen und nur verhüten, daß eine schlechte Tagespresse und ungeeignete Literatur die Leute ungünstig beeinflusse. In erster Hinsicht empfehle sich die Verpflichtung der Zeitungen zur Hinterlegung hoher Kautionen mehr als die Zensur. Nötig sei auch eine Beaufsichtigung der Vergnügungen der Eingeborenen und Beschränkung ihrer Trunk-1) und Spielsucht.

In der Religion wäre die Annäherung der Kolonien an die Mutterlande wünschenswert, aber nur selten zu erreichen. Besonders mit dem Mohammedanismus und den asiatischen Bekenntnissen sei der Kampf aussichtslos. Nur gegenüber dem Fetischkultus sei auf bemerkenswerte Erfolge zu rechnen. Trotzdem sei die Aufgabe der religiösen Mission außerordentlich wichtig. Mit ihrer Hilfe habe Spanien die Bewohner eines großen Teils Südamerikas wenigstens einigermaßen zivilisiert, während die der englischen Kolonien, wo keine nennenswerte Missionstätigkeit

1) In diesem Punkte sind von allen Staaten Maßnahmen getroffen worden. Die Branntwein- und Spirituoseneinfuhr unterliegt überall hohen Zöllen, für die Erlaubnis zum Ausschank von Spirituosen werden hohe Gebühren erhoben und der Verkauf an Eingeborene ist allerlei Beschränkungen unterworfen.

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