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einzurichten, welche die Gestaltung der Dinge in den andern Lehen beaufsichtigte. Sie blieben zwar bestehen, aber die Rechte ihrer Inhaber wurden von da an fortdauernd beschnitten. Während der Kämpfe mit Holland ist schließlich die Regierung aller brasilianischen Kolonien in die Hände der portugiesischen Krone gelangt. Die letzten Lehen wurden. im 18. Jahrhundert eingezogen oder zurückgekauft. 1649 verlieh die Krone das Monopol des brasilianischen Handels einer „Allgemeinen Handelsgesellschaft", die trotz aller Klagen der Kolonisten bis 1721 bestanden hat. Für Nordbrasilien wurde 1682 eine Kompagnie von Maranhao privilegiert. 1755 wurde eine neue für Maranhao und Para, 1759 eine solche für Pernambuco und Parahyba ins Leben gerufen. Beide wurden infolge ihrer Unbeliebtheit 1777 aufgehoben.

Erst 1891 probierte es Portugal, veranlaßt durch Englands Beispiel, #nochmals mit privilegierten Unternehmungen. Es erteilte 1891 den hauptsächlich von englischen Kapitalisten gegründeten Kompagnien von Mozambique und Inhambane weitgehende öffentliche Rechte. Im selben Jahre rief es auch die Nyassa - Kompagnie und 1892 die ZambesiGesellschaft unter ähnlichen Bedingungen ins Leben. Ebenfalls 1891 wurden zwei solche Unternehmungen für Benguela und Mossamedes. privilegiert. Diese Unternehmungen bekamen für 25 Jahre den Besitz aller Minen in ihrem Gebiet, das Recht der Zollerhebung sowie der Verwaltung zugesprochen. Die Regierung behielt sich nur die Ernennung einiger Administratoren und die Genehmigung der Reglements der Gesellschaften vor.

Das Ergebnis dieses Versuchs ist aber nur gewesen, den Rest des portugiesischen Kolonialbesitzes in die Hände englischer Spekulanten zu bringen. Die Erschließung der Kolonien hat so wenig Fortschritte wie vorher gemacht, und die Kompagnien selbst sind auch nicht auf ihre Rechnung gekommen. Einige sind bereits verkracht, die übrigen fristen. mit Mühe ihr Dasein von Jahr zu Jahr und wären froh, Unternehmer zu finden, die ihnen ihre Rechte abkauften.

III.

Von seiten Englands wurde 1496 ein erster Versuch mit einem privilegierten Kolonialunternehmen unternommen. König HEINRICH VII. erteilte damals dem Seefahrer JOHN CABOT eine Charter für die von ihm im Westen des Atlantischen Meeres zu entdeckenden Länder. Man kann annehmen, wenn es darüber auch an Material fehlt, daß ihn bei seinem Schritte die Vorschläge beeinflußt haben, die ihm 1477 KOLUMBUS für ähnliche Unternehmungen unterbreitet hat. CABOT hat aller Wahrscheinlichkeit nach Neufundland entdeckt und für dessen Kolonisation 1498 ein weiteres Privileg erhalten. 1501 ging dieses auf eine Gesellschaft

von Kaufleuten über, denen 1502 das Monopol des Handels mit der Neuen Welt für 40 Jahre zugesprochen wurde.

Das Unternehmen ist anscheinend so wenig zu nennenswerten Erfolgen gelangt wie ein 1553 von der Königin MARIA privilegiertes, das mit China und Indien Anknüpfungen auf dem Wege durchs Polarmeer schaffen wollte. 1578 entschloß sich die Königin ELISABETH trotzdem zu einem neuen Versuche mit Erteilung einer Charter. Das Parlamentsmitglied SIR HUMPHREY GILBERT erhielt das Recht der Kolonisation Amerikas und Indiens sowie das Monopol des Handels mit jenen Gebieten. Doch wurde diesmal, wohl infolge der gemachten schlechten Erfahrungen, die Gründung einer Ansiedelung binnen sechs Jahren zur Bedingung gemacht. Vergebens hat GILBERT die größten Anstrengungen gemacht, in Neufundland Niederlassungen zu schaffen und den gehofften Seeweg von dort nach Ostasien aufzufinden. Er kam selbst dabei um. Sein Privileg ging 1584 auf seinen Stiefbruder SIR WALTER RALEIGH über.

RALEIGH hat mehrfache Ansiedelungsversuche an der Küste Virginiens und später am Orinokko unternommen und dafür den größten Teil seines Vermögens geopfert. Wirkliche Erfolge waren ihm aber so wenig wie seinen Vorgängern beschieden.

Auch andere Privilegien, welche England 1585 für Unternehmungen in Marokko und 1588 fürs Senegalgebiet vergeben hat, haben keine Früchte getragen. Es fehlte den privilegierten Persönlichkeiten wohl immer an den nötigen Mitteln, um in den ihnen überlassenen ungeheuren Gebieten etwas ausrichten zu können.

Belehrt durch den Mißerfolg, begrenzte die englische Regierung daher bald den Umfang der Konzessionsgebiete und stellte strengere Anforde rungen an die sich um Charters bewerbenden Unternehmer. Am 31. Dezember 1600 wurde das ausschließliche Recht für Handel mit den Ländern östlich vom Kap der guten Hoffnung bis zur Magellanstraße einer Vereinigung zugesprochen, aus der die Ostindische Kompagnie hervorgegangen ist. 1606 wurde nach dem Verfall der RALEIGHSchen Charter die Kolonisation Nordamerikas zum Privileg der Plymouth- und der London Company gemacht. Um dieselbe Zeit erhielt der Lord MARLBOROUGH eine Charter für Barbados. In der Folgezeit trat eine immer weitere Beschneidung der Größe der Konzessionsgebiete und der Rechte der Unternehmer ein. Trotzdem gelang es den wenigsten, ihr Ziel zu erreichen.

Von den beiden mit Amerika belehnten Kompagnien glückte der Londoner die Gründung einer lebensfähigen Ansiedelung in Virginien. Doch nach sechs Jahren schon waren ihre Mittel erschöpft, und sie konnte sich nur durch die ihr von der Regierung gestattete Veranstaltung von Lotterien über Wasser halten. Als 1624 ihr Privileg wegen Mißbrauch ihrer

Vollmachten verwirkt erklärt wurde, hatte sie 150 000 Pfd. Sterl. aufgewendet und 9000 Kolonisten angesiedelt, sich zugleich aber allgemein verhaẞt gemacht. Die Plymouthkompagnie vermochte überhaupt keine Ansiedelung zu gründen und übte keinerlei nennenswerte Tätigkeit, bis ihr 1620 eine wesentliche Erweiterung ihrer Rechte zugestanden wurde. Das Unternehmen, welches den Namen Neu England Kompagnie annahm, hat sein weites Gebiet an andere Leute abgegeben, welche es mit Erfolg entwickelt haben. Auf seinem Eigentum sind die Ansiedelung der Pilgrims in New Plymouth und ferner New Hampshire, Maine, Massachusetts, Connecticut, Newhaven und Rhode Island entstanden. Beigetragen zu dieser Entwicklung hat allerdings die Mutterkompagnie so gut wie nichts. Ihre Mittel waren durchaus unzureichend, eine wirkliche Regierung in dem weiten Gebiete zu führen. Sie mußte froh sein, wenn die mächtig emporkommenden verschiedenen Siedelungen freiwillig irgend welchen Anordnungen sich fügten. Schon 1621 wurde ihr nördlichster Besitz Nova Scotia durch eine besondere königliche Charter dem Schotten SIR WILLIAM ALEXANDER verliehen, und 1629 bekamen die Kolonisten von Massachusetts ein eigenes königliches Privileg. 1635 versuchte die Neu England Kompagnie umsonst diese Gestaltung der Dinge rückgängig zu machen. Sie setzte die Verteilung des ganzen Gebiets an ihre einzelnen Teilhaber durch, doch vermochte keiner etwas auszurichten. 1639 erhielten daher auch die Kolonisten von Maine eine eigene Charter.

Das Gebiet der ehemaligen Londoner Kompagnie wurde in ähnlicher Weise verwertet. 1629 bekam der Kronanwalt SIR ROBERT HEATH ein Privileg für Carolina, das durch verschiedene Hände ging und 1663 erneuert wurde. 1632 bekam LORD BALTIMORE Maryland, 1664 der DUKE OF YORK das Gebiet von Neu Amsterdam (Neuyork) und LORD BERKELEY und SIR GEORGE CARTERET die Kolonie New Jersey. 1656 wurde das den Franzosen abgenommene Nova Scotia an SIR THOMAS TEMPLE und Genossen verliehen. Andere Charters betrafen 1670 die Hudsonsbay, 1673 Virginien, 1680 Pennsylvanien, 1732 Georgien. Von allen diesen privilegierten Unternehmungen haben nur die in Maryland und der Hudsonsbay dauernden Erfolg gehabt. In allen anderen Gebieten schoben die Ansiedler, welche sich meist unabhängig oder geradezu gegen den Willen der Charterinhaber niedergelassen hatten, diese bald beiseite. Nicht die Tätigkeit der privilegierten Unternehmer, sondern die politischen und religiösen Wirren Europas, welche zahlreiche Menschen aller Länder veranlaßten, in Amerika ein Asyl zu suchen, haben den Erfolg der englischen Kolonisation hier bedingt.

Die Hudsonsbay-Company trat 1670 unter dem Einfluß des Prinzen RUPERT ins Leben. Ihr Kapital belief sich nur auf 10500 Pfd. Sterl., und sie hatte infolge steter Angriffe vom französischen Canada aus oft erhebliche Verluste. Dazu war die Schiffsverbindung mit der Hudsons

bay langwierig und gefährlich. Aber trotzdem gelang es ihr, Geschäfte zu machen und sich auch, nachdem ihre Charter 1697 abgelaufen war, in ihrer Monopolstellung zu behaupten. Von 1670-1690 hat die Gesellschaft etwa 118 000 Pfd. Sterl. Gewinn gemacht. 1690 hat sie ihr Kapital aus den Gewinnen auf 31 500 Pfd. Sterl. erhöht, 1720 bei einer Zuzahlung von 10 Proz. auf 94500 Pfd. Sterl. Von 1690-1800 belief sich die Dividende jährlich immer auf 60-70 Proz. Das Unternehmen hat, wenn auch seine Rechte mehrfach beschnitten wurden, seinen Besitz bis 1869 behauptet. Damals wurde es für seine Hoheitsrechte mit 300000 Pfd. Sterl. entschädigt. Als Handelsgesellschaft blüht die Kompagnie aber noch heute. Die Erfolge LORD BALTIMORES in Maryland waren nicht so glänzend. Doch hat er trotz zahlreicher innerer und äußerer Schwierigkeiten die übernommene Aufgabe durchzuführen und die Kolonie zur Blüte zu bringen vermocht. Seine Charter erlosch 1688.

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In Westindien war der Verlauf der Dinge ähnlich. Seine Kolonisation wurde 1627 dem EARL OF CARLISLE übertragen. Er setzte dabei sein ganzes Vermögen zu und starb 1636 tief verschuldet. Sein Sohn sah sich genötigt, 1647 das Privileg auf 20 Jahre zu verkaufen. Während dieser Zeit machten sich die meist auf eigene Faust eingewanderten Ansiedler unabhängig. 1663 mußte die Krone die Inseln in eigene Verwaltung nehmen und entschädigte die Privileginhaber aus den Steuererträgen. Wenig besser erging es der Company of the Somer Islands, welche seit 1615 die Bermudasinseln auf Grund einer Charter verwaltete, und den 1667 mit St. Lucia und 1670 mit den Bahamainseln belehnten Persönlichkeiten. Ein 1660 für Surinam erteiltes Privileg erlosch dadurch, daß die Krone das Land 1667 an Holland abtrat.

Die schlechtesten Erfahrungen wurden mit dem Privileg gemacht, das 1711 der Südseekompagnie gegeben wurde. Es bezog sich auf alle Gebiete an der amerikanischen Westküste und die Länder an der Ostküste vom Flusse Aranoca bis zur Südspitze des Feuerlandes. Das Unternehmen trat mit so großen Kapitalien in die Welt und hatte anscheinend so ausgezeichnete Aussichten, daß bekanntermaßen seine Aktien Gegenstand wildester Spekulation wurden, und die engliche Regierung mit ihm in engste Verbindung trat. Der Erfolg rechtfertigte aber keine der darauf gesetzten Erwartungen, und das Ergebnis war 1720 ein Krach, der viele Existenzen ruinierte und England in große Verlegenheiten brachte.

Am allerwenigsten bewährten sich die Versuche mit privilegierten Unternehmungen in Afrika. Die 1585 und 1588 erteilten Charters führten so wenig zur Anlage lebensfähiger Ansiedelungen wie die von 1618 und 1631. Im Jahre 1651 war die Afrikanische Kompagnie so mittellos, daß sie ihren Besitz an der Goldküste der Ostindischen Kompagnie überließ. Erst 1662 entstand eine neue Westafrikanische Gesellschaft auf Grund eines dem DUKE OF YORK erteilten Privilegs, die zehn Jahre arbeitete.

ZIMMERMANN, Kolonialpolitik.

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1672 mußte sie durch eine andere ersetzt werden, die mit Mühe ein Kapital von 111000 Pfd. Sterl. zusammenbrachte. Ihr Privileg erlosch 1688, doch bestand sie fort, da sie ein tatsächliches Monopol zu behaupten imstande war und 1698 und 1712 von der Regieruug allerlei Vorrechte zugestanden erhielt. Aber ihre Geschäfte gingen sehr schlecht, und bald konnte sie ihre Stationen an der afrikanischen Küste nur mit Staatsunterstützung behaupten. Trotz des Widerspruchs der nicht zu ihr gehörigen Kaufleute setzte sie beim Parlament widerholt Geldbeihilfen unter dem Gesichtspunkte durch, daß Englands Interessen leiden würden, wenn seine befestigten Stationen nicht erhalten blieben. Von 1733 an bekam sie alljährlich feste Zuschüsse. 1750 wurde der Handel mit Afrika freigegeben und die Gesellschaft aufgehoben. Man entschädigte sie mit 112142 Pfd. Sterl. Die Afrikakaufleute wurden aber zu einer neuen Gesellschaft vereint, die sich bis zum Anfange des 19. Jahrhunderts mühsam behauptet hat. Die Regierung mußte ihr fortwährend beispringen.

Die meiste Bewunderung haben von alters her die Erfolge der Britischostindischen Kompagnie erregt. Bei näherem Zusehen ist indessen der Verlauf ihrer Entwicklung kein so glänzender und ungetrübter gewesen, wie vielfach angenommen wird. So umsichtig und geschickt dieses Unternehmen von Anfang an vorgegangen, so große Erfolge es sogleich erzielt hat 95 Proz. Gewinn in den beiden ersten Jahren, eine wirklich kolonisatorische Tätigkeit hat es lange Jahrzehnte hindurch nicht geübt. Die Teilhaber sahen nur auf den augenblicklichen Gewinn, und da ein solcher am ehesten durch Handel zu erzielen war, beschränkten sie sich tunlichst darauf. Ihr Privileg schätzten sie nur unter dem Gesichtspunkte, daß es ihnen gegen englische Wettbewerber Waffen in die Hand gab. So wenig waren sie geneigt, öffentliche Pflichten und Lasten zu übernehmen, daß sie anfangs nicht einmal ein gemeinsames Kapital zeichnen wollten, sondern jede Expedition als Privatunternehmen einiger Kaufleute aus ihrer Mitte betrachtet wissen wollten. Von vornherein war es ihr Bestreben, die Verteidigung des Unternehmens auf die Regierung abzuwälzen. Umsonst legte die letztere ihnen die Anlegung einer befestigten Niederlassung in Indien nahe und suchte durch Entsendung eines Botschafters an den Hof des Großmogul 1614 der Kompagnie eine völkerrechtlich begründete Stellung in Indien zu verschaffen. Die Gesellschaft blieb dabei, nur Handel treiben zu wollen. Kein Wunder, wenn die englische Regierung unzufrieden war und wiederholt andern Leuten Gehör schenkte, die gegen Erteilung eines Privilegs ihrerseits eine energischere Tätig keit in Indien versprachen. Eine Zeitlang half sich das Unternehmen in solchen Fällen mit großen Zahlungen an einflußreiche Männer des Hofes. Mit der Zeit aber sah es sich durch solche Gefahren und durch die Nöte der Kämpfe mit Holland genötigt, die ursprüngliche Politik

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