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aufzugeben. 1639 entschloß man sich zur Anlegung der ersten festen Station in Madras, 1651 erwarb man die Insel St. Helena als Stützpunkt und Erfrischungsplatz für die Flotten der Gesellschaft, und 1668 übernahm man nach langem Zögern Bombay, das dem König als Mitgift seiner Frau, einer portugiesischen Prinzessin, zugefallen war. Die Folge dieser Schritte war ein erheblicher Rückgang der Gewinne und die Verschuldung des Unternehmens. 1676 soll es gegen 600 000 Pfd. Sterl. Schulden gehabt haben. Oft hatte es Mühe, das nötige Geld für seine Expeditionen und die Summen, welche die jedesmalige Erneuerung der Charter und die Behauptung der Vorrechte in Indien kostete, aufzubringen. In letzter Hinsicht sind von 1661-1683 allein in Surat nicht weniger als 1 365 450 Rupien an Geschenken und Bestechungsgeldern ausgegeben worden. Ein Versuch zu Ende des 17. Jahrhunderts, mit Gewalt in Indien größere Gebiete zu besetzen, scheiterte an der Schwäche der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Kompagnie geriet schließlich in solche Bedrängnisse, daß sie das Geld für Befrachtung von Schiffen in Indien bei eingeborenen Kaufleuten borgen mußte, und die Regierung ernstlicher als je an ihren Ersatz durch Privilegierung eines neuen Unternehmens dachte. Im Jahre 1700 sanken angesichts der schwierigen Lage der Gesellschaft und der Kriegswirren ihre Aktien von 300 bis auf 37. Sie konnte sich nur dadurch behaupten, daß sie schließlich die Teilhaber eines kurz vorher entstandenen Konkurrenzunternehmens in ihren Schoß aufnahm und erhebliche neue Geldopfer brachte. Die Unzufriedenheit der Regierung wie des Publikums mit ihren Leistungen dauerte aber fort. 1733 konnte die Kompagnie die übliche 30 jährige Verlängerung ihrer Charter nur durch Zahlung von 200 000 Pfd. Sterl. und andere Geldopfer erlangen. Eine 1744 erreichte Verlängerung der Charter bis 1780 kostete noch größere Summen. Ihre Dividende betrug selten noch mehr als 7-8 Proz. im Jahre.

Sehr viele Kritiker waren zu jener Zeit der Ansicht, daß es für Englands Interessen wesentlich vorteilhafter sein würde, wenn die Regierung die Niederlassungen in Indien übernommen und den Handel freigegeben hätte. War ja doch der Staat immer wieder genötigt, während der Kriege der Kompagnie Truppen und Schiffe zu Hilfe zu senden, und war es sicher, daß sie die Geschäfte weniger geschickt betrieb als andere Kaufleute. Dazu war es offenes Geheimnis, welche Korruption in ihrer Verwaltung herrschte, welche Mißwirtschaft ihre Beamten in Indien trieben, und wie verhängnisvoll ihr Bestechungssystem oft die Organe. der englischen Verwaltung beeinflußte. Solche Klagen blieben indessen immer ohne Erfolg. Die engliche Regierung dachte garnicht daran, sich eine im Notfalle sehr bequeme Geldquelle und Versorgungsstätte für junge Leute guter Häuser zu verschließen. Man hieß alles beim alten, bis unvorgesehene Ereignisse die ganze Sachlage änderten.

VEs waren die Versuche Frankreichs, die Engländer aus Indien zu verdrängen und das ganze weite Land in seinen Besitz zu bringen, welche in der Politik Englands der Gesellschaft gegenüber einen durchgreifenden Wechsel hervorriefen. Die langwierigen Kriege führten nach manchen Wechselfällen zum Siege Englands. Die Franzosen wurden fast ihres ganzen Besitzes und Einflusses beraubt, die wertvollsten Teile Indiens fielen in die Hände der Ostindischen Kompagnie, aus einem halbkaufmännischen Unternehmen wurde sie plötzlich zur Herrscherin eines riesigen, als unermeßlich wertvoll geltenden Reichs. Die Folge war, daß die englische Regierung ihren Besitz mit anderen Augen ansah. 1781 verlängerte sie die Charter nur noch auf zehn Jahre, beschränkte die Dividende auf 8 Proz. und nahm 3/4 des Gewinns jährlich in Anspruch. 1784 wurde die Leitung des Unternehmens in die Hand eines staatlichen Board of Control gelegt und die Verfügungsfreiheit der Direktion auf Handelsgeschäfte beschränkt. 1791 kam allerdings nochmals eine Verlängerung des Privilegs für 20 Jahre unter Zulassung einer Dividende von 10 Proz. zustande; doch unter dem Eindrucke des bald sehr ungünstigen Ganges des Geschäfte der Kompagnie und ihrer wiederholten Anleihen 1808, 1811 und 1812 entschloß sich die Regierung, ihr indisches Handelsmonopol aufzuheben und ausdrücklich grundsätzlich ihren Landbesitz zu Staatseigentum zu erklären. 1833 wurde der Gesellschaft auch das Monopol des ostasiatischen Handes abgesprochen; St. Helenas Besitz ging an England über; die Genehmigung der Anstellung ihrer höchsten Beamten wurde Sache der Regierung. Sie mußte auf ihren Besitz und ihre Rechte verzichten und erhielt dafür nur noch die Befugnis der weiteren Verwaltung Indiens auf 20 Jahre und Zusage einer jährlichen Zahlung von 630 000 Pfd. Sterl., 40 Jahre lang, an ihre Teilhaber. Diese Rechte wurden 1853 noch weiter beschnitten, das Recht zur Besetzung aller höheren Beamtenstellen fiel an den Staat, die Verwaltung der Gesellschaft wurde vereinfacht und dem Parlament ausdrücklich die Befugnis gegeben, sie jederzeit aufzuheben. Der Anlaß zum Gebrauch dieser Befugnis wurde durch den Sepoyaufstand gegeben, den die öffentliche Meinung der Mißwirtschaft der Gesellschaft zur Last legte. 1858 wurde die Kompagnie aufgehoben. An ihre Stelle trat der Staat. Die Aktionäre erhielten ihre 10 Proz. Dividende bis 1874 weiter gezahlt. Damals wurden sie in einem neuen Abkommen abgefunden und das alte Unternehmen völlig beseitigt.

Trotz dieser Erfahrungen hat es England in neuerer Zeit nochmals mit privilegierten Unternehmungen versucht. Den Anlaß dazu gab der Niederlassungsversuch eines Kaufmans A. DENT an der Nordküste Borneos 1875. Er erwarb zusammen mit einem Österreicher voN OVERBECK 1877 eine Konzession des dort herrschenden Sultans von Brunei und Sulu über ein weites Landgebiet, gründete für seine Bewirtschaftung

eine Kompagnie und versuchte sich da auf eigene Faust einzurichten. Das erwies sich als kostspieliger und schwieriger, wie man angenommen hatte, und bald mußte sich die Gesellschaft nach Geld umsehen. Sie versuchte es bei verschiedenen Staaten, doch nirgends wollte man sich auf das Wagnis einlassen, da nicht allein die Kosten, sondern vor allem Verwicklungen mit Holland, das Borneo als Eigentum beanspruchte, sowie mit Spanien, das der Oberherr des Sultans von Sulu war, damit verknüpft schienen./

Am meisten Geneigtheit fand DENT noch in England, wo er einflußreiche Verbindungen hatte. Er wußte durch sie schließlich sein Ziel zu erreichen. Am 1. November 1881 bewilligte ihm das Ministerium GLADSTONE eine Charter nach dem Muster der alten Privilegien. Dafür daß das Unternehmen rein englisch zu bleiben und sich hinsichtlich seines Besitzes und der auswärtigen Politik der englischen Regierung zu unterstellen verpflichtete, erhielt es ihren Schutz zugesichert und bekam das Recht voller Selbstverwaltung. Nur die folgenden Beschränkungen wurden ihm auferlegt: das Gebiet sollte dem Handel aller Völker zu bestimmten niedern Zollsätzen offen stehen, die Kompagnie sollte für allmähliche Beseitigung der Sklaverei sorgen, die christliche Mission zulassen, aber gleichzeitig die Eingeborenen in ihren religiösen Bräuchen nicht stören. Falls sie eine der. ihr auferlegten Bedingungen verletzte, verfiel die Charter.

Es war die offen geäußerte Absicht der englischen Regierung bei diesem Schritte, Nordborneo dem englischen Einfluß zu sichern, ohne dafür von Staatswegen erhebliche Opfer zu bringen und unmittelbar in Konflikt mit Holland und Spanien zu kommen. Und dieses Werk ist dank der Machtstellung Englands erreicht worden. Die beiden Mächte fügten sich, und die Kompagnie bekam durch ihre Charter genügend Ansehen, um das erforderliche Kapital aufbringen zu können. Von den in Aussicht genommenen 2 Millionen Pfd. Sterl. wurden 1882 gezeichnet 383000 Pfd. Sterl. Ihr Kredit stieg noch höher, als 1888 die englische Regierung das förmliche Protektorat über Nordborneo erklärte. Die Kompagnie hat es verstanden, ihr Gebiet nach indischem Muster angemessen zu organisieren. Sie hat Ruhe und Ordnung geschaffen, Telegraphen, Straßen und Bahnen. erbaut und den Handel seit 1882 außerordentlich entwickelt. Dank dem friedfertigen Charakter der Eingeborenen ist sie zu großen militärischen Aufwendungen nicht genötigt und daher in der Lage, nicht nur die Kosten aufzubringen, sondern auch ansehnliche Gewinne zu erzielen.

Die Erfolge dieses Unternehmens bewogen die englische Regierung, einen weiteren ähnlichen Versuch in Afrika zu machen. Am 10. Juli 1886 erteilte sie einer schon mehrere Jahre am Niger arbeitenden Handelsgesellschaft eine Charter für das ganze zum britischen Protektorat erklärte Nigergebiet. Die mit einem Kapital von 1 Million Pfd. Sterl. gegründete

Royal Niger Company erhielt im ganzen und großen dieselben Befugnisse wie die Britsch North Borneo Company. Ihre Erfahrungen waren indessen weniger günstig als die der letztgenannten. Das ungesunde Klima, die Grenzstreitigkeiten mit den Nachbarn, häufige Unruhen der Eingeborenen, die Notwendigkeit der Erforschung des großen Gebietes verursachten sehr hohe Kosten. Der Handelsgewinn vermochte sie nicht zu decken, und die Zölle brachten auch nur bescheidene Erträge. 1888 mußte man mit Genehmigung Englands eine Anleihe von 250 000 Pfd. Sterl. aufnehmen, deren Zinsen durch Zolleinnahmen garantiert wurden. Die Dividenden haben 6 bis 612 Proz. nicht überstiegen. 1)

Dazu regte sich fortwährend in England wie im Auslande Unzufriedenheit mit der Engherzigkeit und dem Monopolgeist der Gesellschaft, welche auch die internationalen Abmachungen verletzte und für die Entwicklung des Landes sehr wenig tat. Die Regierung hielt lange ihre schützende Hand über dem Unternehmen, bis es nicht mehr ging. Sie kaufte für eine hohe Summe das Privileg zurück und übernahm vom 1. Januar 1900 an selbst die Regierung von Nigeria. Die Gesellschaft blieb aber als Handelsunternehmung bestehen und macht seitdem, da sie die Kosten für öffentliche Zwecke spart und in der Lage ist, einen Wettbewerb nicht aufkommen zu lassen, glänzende Geschäfte. Für 1903 wurden z. B. nach Abschreibungen und Zurückstellung von mehr als 60000 Pfd. Sterl. noch 10 Proz. Dividende verteilt.

Weniger günstig bewährte sich das System in Ostafrika, für das der Reeder MACKINNON mit einigen Freunden am 3. September 1888 die Privilegierung der Imperial British East Africa Company durchsetzte. Die Grundlage des Unternehmens bildete eine Konzession des Sultans von Zanzibar für den ihm verbliebenen Festlandbesitz und das Eigentum einer 1887 gebildeten British East African Association. Die Gesellschaft, von deren Nominalkapital (2 Millionen Pfd. Sterl.) nur 500 000 Pfd. Sterl. gezeichnet wurden, krankte von vornherein daran, daß in ihrem Gebiet Verkehrswege ebenso wie nennenswerter Handel fehlten und unter den

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Eingeborenen häufige Unruhen herrschten. Es gelang ihr nicht, der Schwierigkeiten Herr zu werden. Ihre Mittel gingen für Expeditionen ins Innere und kriegerische Unternehmungen darauf. Sie war, als ihr 1890 das fruchtbare Tanagebiet zufiel, nicht in der Lage, es zu entwickeln. Die von der Eroberung Ugandas erwarteten Vorteile blieben. aus, und schon 1891 mußte sie Staatshilfe anrufen. Das Parlament bewilligte ihr 20000 Pfd. Sterl., Privatleute zeichneten 26 000 Pfd. Sterl. aber das reichte nicht lange hin. 1894 mußte sich die Regierung entschließen, die Verwaltung Ugandas in eigene Hand zu nehmen, und 1895 blieb ihr nichts übrig, als ihre ganze Charter zurückzuziehen und die Teilhaber des Unternehmens mit 250 000 Pfd. Sterl. zu entschädigen. Die Kompagnie hat sich aufgelöst.

Nur eine von den für Afrika privilegierten Unternehmungen besteht noch. Das ist die am 29. Oktober 1889 privilegierte Imperial British South Africa Company, gewöhnlich Chartered Company genannt. Diese Schöpfung ist in der Hauptsache das Werk des bekannten CECIL RHODES, der verschiedene kleinere Unternehmungen, die die Ausbeutung von südafrikanischen Minenkonzessionen bezweckten, zu vereinigen wußte. Dank einflußreicher Freunde gelang es ihm, von der englischen Regierung eine Charter nach der Art der vorerwähnten zu erlangen. Allerdings hat sich England hier ein größeres Aufsichts- und Einspruchsrecht vorbehalten als in den früheren Privilegien, doch im ganzen besitzt auch dieses Unternehmen die Befugnis zur Ausübung öffentlicher Rechte im weitesten Sinne. Es hat ohne Rücksicht auf die Rechte der Eingeborenen oder der benachbarten zivilisierten Staatswesen sein Einflußgebiet ins Ungeheure ausgedehnt, diesen Besitz vollständig unterworfen, mit Verkehrsmitteln reichlich ausgestattet und durch Gründung zahlreicher Untergesellschaften in jeder Weise entwickelt. Dank den Hoffnungen, welche auf den Reichtum der Goldadern Rhodesias gesetzt werden, hat die Kompagnie 1898 ihr ursprünglich auf eine Million Pfd. Sterl. bemessenes Kapital auf fünf Millionen bringen können, trotzdem sie nie einen Heiler Dividende zu verteilen im stande war. Der von ihr veranstaltete Einfall des Dr. JAMESON'S in Transvaal führte am 24. Februar 1898 zu einer Beschneidung der Regierungsvollmachten der Kompagnie; doch hat das wenig Einfluß auf ihre Tätigkeit geübt. Besonders seit Unterwerfung der Burenstaaten ist sie der wichtigste Faktor im nördlichen Südafrika. Die sich dort regenden Wünsche auf Ablösung ihrer Charter scheinen bei der Höhe der dafür erforderlichen Summen zurzeit auf wenig Erfolg zu rechnen zu haben.

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