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IV.

Das erste privilegierte niederländische Unternehmen für koloniale Versuche trat 1595 ins Leben. Es knüpfte die ersten Beziehungen zwischen den Niederlanden und Java. Mit einem zweiten 1597 gleichfalls in Amsterdam entstandenen vereinigte es sich im folgenden Jahre zu einer Kompagnie op Java Major, welche rasch hintereinander mehrere Geschwader nach Indien absandte und binnen 2 Jahren dafür 1 660 000 Fl. aufwendete. 1599 entstand die Nieuwe Brabantsche Kompagnie für Unternehmungen in China. Daneben traten 1597 im Hafenplatz Veere und in Middelburg zwei Gesellschaften für koloniale Zwecke ins Leben. Das gleiche war in anderen Häfen der Niederlande der Fall.

Die Zersplitterung der Kräfte der Niederlande bei diesem Vorgehen und die Nachteile, welche die Eifersucht dieser getrennten Unternehmungen zur Folge hatte, veranlaßten die Generalstaaten, ihre Vereinigung zu betreiben. Nachdem man zunächst wenigstens die Verschmelzung der verschiedenen Gesellschaften in jeder Stadt zu einer durchgeführt, beschloß man im Mai 1601, alle in Indien tätigen Unternehmungen zu vereinigen. Die neue Kompagnie sollte dann mit viel weitergehenden Vorrechten als ihre Vorgänger ausgestattet werden. Trotz mannigfacher Schwierigkeiten, welche die einzelnen Gesellschaften wie die Städte der Sache in den Weg legten, gelangte der Plan der Generalstaaten zur Durchführung. Am 24. Januar 1602 kam die Vereinigung der verschiedenen Unternehmungen zur Vereinigten Kompagnie zustande. Einige Monate später erhielt sie das Privileg, welches ihr das Monopol des Handels mit allen Gebieten östlich vom Kap der guten Hoffnung bis zur Magellanstraße, für 21 Jahre Zollfreiheiten und andere Vorteile, sowie alle Regierungsvollmachten in den Kolonien gewährte.

Das Kapital der Ostindischen Gesellschaft belief sich auf 6440 000 Fl. in Aktien von je 3000 Fl. Mehr als die Hälfte des Kapitals entfiel auf die Amsterdamer Teilhaber, der Rest auf Seeland, Enkhuizen, Delft, Hoorn und Rotterdam. Heimlich beteiligt, durch Vermittlung niederländischer Kaufleute, waren auch Antwerpener Unternehmer. Die Generalstaaten beteiligten sich an dem Unternehmen mit 150000 Fl., dem Betrage der Gebühr, die für die Erteilung des Privilegs zu zahlen war. Je nach der Höhe ihres Aktienbesitzes stand den einzelnen Städten das Recht zur Teilnahme an den Expeditionen in verschiedener Höhe zu. Die oberste Leitung lag in den Händen einer Direktion der „Kammer der Siebzehn", die ihren Sitz abwechselnd in Amsterdam und Middelburg hatte. Ihre Mitglieder wurden von den Kammern der Städte delegiert. Die Beschlüsse wurden nach Stimmenmehrheit gefaßt.

Neben der Kammer der Siebzehn wurde eine kaufmännische Direktion, zusammengesetzt aus 73, später 60 Bewindhebbers, eingerichtet. In jeder

Stadt befand sich eine Unterdirektion. Ihre Aufgabe war besonders wichtig, da die Verfügung über Schiffe und Waren nicht der Oberleitung, sondern den einzelnen Kammern zustand. Die Bewindhebbers erhielten als Bezahlung 1 % sowohl von Ausgängen als Einfuhren zugewiesen. Alle zehn Jahre sollte eine Abrechnung stattfinden und den Teilhabern der Austritt freistehen.

Die Wirksamkeit der Kompagnie während der ersten Jahre ihres Bestehens war nicht nach dem Wunsche vieler ihrer Teilhaber. Wiederholt und lebhaft beschwerten sie sich vertraulich wie durch Flugschriften in der Öffentlichkeit über die Willkür und Säumigkeit der Bewindhebbers bei den Generalstaaten. Doch die damaligen Verhandlungen der Niederlande mit England über die Abgrenzung des beiderseitigen Besitzes in Indien und die Unmöglichkeit, von Staatswegen das Kolonisationswerk in die Hand zu nehmen, veranlaßten die Generalstaaten 1622 das Privileg für 21 Jahre zu verlängern. Sie begrenzten dabei aber das Monopolgebiet des näheren, ordneten das Rechnungs- und Kontrollwesen und legten die Wahl der Direktoren in die Hand der Aktionäre. Ihre Bezüge wurden außerdem auf 1 % von dem Ertrag der Rückfrachten beschränkt und ihnen verboten, etwas an die Kompagnie zu verkaufen.

Die Dividenden des Unternehmens hatten während der ersten zwanzig Jahre im Durchschnitt jährlich etwa 22 % betragen. Sie stiegen trotz gelegentlicher Schwankungen während der zweiten Periode wiederholt bis auf 45 und 50 %. Aber trotzdem waren auch jetzt die Teilhaber vielfach mit der Leitung wenig zufrieden. Sie klagten bitter über die fortgesetzte Willkür und den rücksichtslosen Eigennutz der Direktoren. Dazu kamen die Beschwerden der nicht zur Kompagnie gehörigen Kaufleute, welche über das Monopol entrüstet waren, und die der noch zu erwähnenden Westindischen Kompagnie, welche Anschluß an das ältere und reichere Unternehmen wünschte. Die Generalstaaten kamen daher in Verlegenheit. Sie zögerten mit der Verlängerung des Privilegs und wollten die Kompagnie zu verschiedenen Zugeständnissen veranlassen. Doch die Gesellschaft fühlte sich damals schon sehr sicher. Sie machte geltend, daß die von ihr eroberten Plätze ihr gehörten, und daß sie daher im Falle einer Nichtverlängerung des Privilegs in der Lage sein würde, sie nach Belieben zu veräußern. Sie konnte auch darauf hinweisen, daß der Staat ihr für verschiedene Geldvorschüsse und Salpeterlieferungen nicht unerheblich verpflichtet sei. Kurz ihr Einfluß erwirkte schließlich 1647 die Erneuerung ihrer Rechte auf 25 Jahre. Man begnügte sich damit, ihr dafür eine Gebühr von 1/2 Millionen Gulden abzunehmen, die Direktoren auf feste Gehälter zu setzen und neue Bestimmungen wegen der Rechnungslegung zu treffen.

Gewirkt haben diese Vorschriften so wenig wie früher. Die Direktoren der Kompagnie sind auch fürderhin allmächtig geblieben und

haben sich rücksichtslos bereichert. Die Buchführung und Rechnungslegung sind so mangelhaft wie vorher geblieben. Die uns erhaltenen Aufstellungen ergeben auch heute kein irgendwie übersichtliches oder erschöpfendes Bild, und man ist selbst mit Hülfe der umfassenden neueren archivalischen Veröffentlichungen nicht imstande, die wahre Gesamtlage des Unternehmens während der verschiedenen Zeiträume zu übersehen. Aber die Zeitgenossen waren von einer beispiellosen Blüte der Kompagnie überzeugt, und ihr Kredit war unbeschränkt. Die Regierung sah in ihr während der Kriege mit Frankreich und England eine wertvollste Hilfsquelle und ließ ihr daher im Innern wie in den Kolonien vollkommen freie Hand. 1665 verlängerte sie das erst 1672 ablaufende Privileg im voraus gegen Erlaß eines Teils ihrer Geldverpflichtungen und Stellung einer Kriegsflotte von 20 Schiffen bis 1700. Da die letztere Verpflichtung sich als zu drückend erwies, kaufte sich die Kompagnie davon 1666 durch Zahlung von 1200 000 Fl. frei. Im folgenden Jahre hat sie noch 860 000 hergeben müssen. Wenn auch unter solchen Umständen ihre für Dividenden verfügbaren Mittel zusammenschmolzen, und wiederholt Jahre kamen, in denen nichts ausgeteilt wurde, blieb das Ansehen des Unternehmens doch ungeschwächt. Die 1658, 1660 und 1670 zur Verteilung gelangten Dividenden von 40 Proz., die von 60 Proz. im Jahre 1671 trösteten über die schlechteren Jahre. Es wurde auch nicht bekannt oder wenigstens nicht beachtet, daß die Kompagnie 1698 schon mit etwa 11 Millionen Fl. Schulden belastet war. Man zahlte 1700 ohne Bedenken für die Verlängerung des Privilegs bis 1740 eine Gebühr von 3 Millionen Fl.

Während dieses Zeitraums begann jedoch die Lage der Gesellschaft bedenklich zu werden. Nach ihren von RAFFLES und SAALFELD zuerst veröffentlichten geheimen Rechnungen hat die indische Verwaltung in der Zeit von 1613 bis 1696 an Einnahmen erzielt 346 040512 Fl., denen 305 833 723 Fl. Ausgaben gegenüberstanden. Der Reingewinn belief sich also auf 40 206 780 Fl. Von da ist der Überschuß fortdauernd zusammengeschmolzen, da die durch Kriege und Verwaltungszwecke erwachsenden Kosten die fast ganz dem Handel entfließenden Gewinne weit übertrafen. Schon 1703 war der seit 1613 erzielte Gesamtüberschuß auf 31674645 Fl. zusammengeschrumpft, bis 1713 gar auf 16 805 598, bis 1723 auf 4838 925 Fl., bis 1724 auf nur noch 1037777 Fl., 1730 war an Stelle des gesamten Gewinnes schon ein Defizit von 7337610 Fl. getreten!

In den Generalstaaten scheint man aber von dieser Sachlage und den in Indien wie in Europa stetig wachsenden Verlegenheiten des allgemein bewunderten Unternehmens so wenig geahnt zu haben wie im Publikum. Man machte 1740 große Schwierigkeiten wegen VerVerlängerung des Privilegs. Erst 1742 bewilligte man es, nur für 12 Jahre und nur gegen eine jährliche Abgabe von 3 Proz. von der

Dividende, die trotz der traurigen Finanzlage immer in ansehnlicher Höhe gezahlt wurde.')

1747 wurde ihrem Besitz auch noch die holländische Einkommensteuer auferlegt. 1748 wurde das Privileg bis 1774 gegen Zahlung von weiteren 1200 000 Fl. verlängert und gleichzeitig der Prinz von Oranien zum obersten Direktor der Kompagnie ernannt. Die letzte Ausdehnung des Privilegs bis 1796 war erst 1776 und zwar nur nach Besiegung lebhaften Widerspruchs unter dem Einflusse des Prinzen von Oranien durchzusetzen.

Seit 1736 hat die Gesellschaft nur noch von ihrem Kredit gelebt. Im genannten Jahre hatte sie Obligationen für 3396 000 Fl. im Umlauf, 1737 schon für mehr als 5 Millionen, 1790 für über 36 Millionen. Das gesamte Ergebnis ihrer Tätigkeit in Indien seit 1613 war 1779 ein Verlust von 84985 424, 1789 von 85 Millionen Fl. Der Ausbruch des Kriegs mit England 1781 raubte ihr den Kredit auf dem Geldmarkte. Nachdem sie in dem Kampfe auch noch gegen 20 Millionen Fl. Schaden erlitten hatte, war sie völlig ruiniert. Von 1783 an konnten keine Dividenden mehr verteilt werden, und sie konnte sich überhaupt nur noch durch ein von den Generalstaaten erteiltes Moratorium halten. 1781 mußte sie für Ausrüstung ihrer Schiffe von den Generalstaaten 2500000 Fl. 1782 weitere 8, 1783: 6200 000 Fl. borgen. Diese Summen deckten aber bei weitem nicht ihre Bedürfnisse. Sie mußte mit immer neuen Bitten an die Regierung herantreten, welche 1785 und 1786 neue 17 Millionen vorschoß, aber dafür eine eigene Kontrollbehörde mit der Oberleitung der Geschäfte betraute. 1788 ergab sich, daß 23 Millionen für Zahlung der laufenden Ausgaben und 132 Millionen zur Rückzahlung fälliger Schulden nötig waren. Die ganze Schuldenlast betrug 1789 nicht weniger als 74 Millionen und stieg bis 1790 auf 85 Millionen Fl. Von den 1781 bis 1790 von Holland geleisteten Vorschüssen im Betrage von 68 Millionen waren nur 11 Millionen Fl. zurückgezahlt. Dem gegenüber standen nur Warenlager im Werte von etwa 17-20 Millionen Fl.

Eine staatliche Untersuchungskomission erklärte dennoch die Lage für nicht hoffnungslos und schlug Gewährung einer Anleihe von weiteren 8 Millionen Fl. vor. Es wurde gleichzeitig eine Reform der ganzen Verwaltung beschlossen und eine Sonderkommission zur Prüfung der Lage nach Indien abgesandt. Ehe ihre Untersuchungen abgeschlossen wurden,

1) 1701 und 1702 je 20 Proz., 1703-1711 je 25 Proz., 1712 15 Proz., 1713 30 Proz, 1714 = 333 Proz., 1715-1720 je 40 Proz., 1721=331⁄2 Proz., 1722= 30 Proz., 1723 = 121⁄2 Proz., 1724-15 Proz., 172520 Proz., 1726=25 Proz., 1727 20 Proz.. 1728=15 Proz.. 1729 1736 je 25 Proz., 1737-1739 je 15 Proz., 1740-1743 je 12 1⁄2 Proz., 1744 und 1745 je 15 Proz., 1746-1748 je 20 Proz., 1749— 1752 je 25 Proz., 1753-1757 je 20 Proz., 1758-1764 je 15 Proz., 1765 172 Proz., 1766–1769 je 20 Proz., 1770=15 Proz., 1771–1782 je 121⁄2 Proz.

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geriet Holland 1793 in Krieg mit Frankreich, und England bemächtigte sich unter dem Vorwande, seine Kolonien vor Frankreich zu sichern, eines Teils der holländischen Kolonien. Die Kompagnie geriet nun in völlig verzweifelte Lage. 1795 beliefen sich ihre Schulden auf 112 Millionnen Fl., und ihre Hilfsquellen waren völlig erschöpft. Die Regierung nahm ihre Leitung gänzlich in die Hand, ließ sie aber noch fortbestehen, bis die Finanznot das unmöglich machte. Die Schulden waren 1797 auf 134 Millionen Fl., gestiegen, und die neue Verfassung von 1798 hob das alte Unternehmen auf. Der Staat übernahm ihren Besitz wie ihre Schulden.

Das zweitgrößte privilegierte Kolonialunternehmen der Niederlande, die Westindische Kompagnie, trat im Juni 1621 ins Leben. Ihr Wirkungsfeld war Westafrika, Amerika und die Australländer. Ungleich der Ostindischen Kompagnie ist sie nicht aus einem oder mehreren schon bestehenden lebensfähigen Unternehmen erwachsen, sondern auf das Betreiben einiger Patrioten, die den Portugiesen und Spaniern auch in andern Teilen der Welt nachdrücklich zu Leibe gehen wollten, von Staatswegen errichtet worden. Ihr Kapital belief sich nur auf etwa 7 Millionen Fl., die erst nach Jahren zusammengebracht wurden. Ihre Verfassung wurde der der Ostindischen Gesellschaft nachgebildet.

Da die Macht Spaniens und Portugals in dem der Kompagnie zugewiesenen Teile der Welt wesentlich fester begründet war als in Ostindien, fiel es ihr weit schwerer, Erfolge zu erringen, als dem Schwesterunternehmen. Für sie handelte es sich in erster Reihe nicht um Handel, sondern um Krieg, Kapereien und Plünderungszüge. Und damit hatte man zunächst wenig Erfolg. Eine erste Festsetzung in Brasilien scheiterte ebenso wie verschiedene Handstreiche in Westafrika. Man verlor 1625 zahlreiche Schiffe und hatte auch sonst Verluste. Dennoch lockte die durch Kapereien gemachte Beute die Handelswelt, und man konnte das Kapital der Kompagnie bald auf 18 Millionen Fl. erhöhen. Und als es nun gar 1627 gelang, die spanische Silberflotte ababzufangen und dabei über 14 Millionen Fl. zu gewinnen, sowie ferner einen ergiebigen Sklaven-, Gold- und Elfenbeinhandel mit Westafrika zu eröffnen, bekam das Unternehmen reichlichen Kredit. Bis 1636 konnte es gegen 800 Schiffe im Werte von etwa 45 Millionen Fl. ausrüsten. Nicht weniger als 547 spanische und portugiesische Schiffe fielen der Kompagnie zur Beute, aus denen über 30 Millionen Fl. erlöst wurden. Dividenden von 20-50 Proz. und die Eroberung einer Reihe wichtiger Punkte in Brasilien und Westafrika sowie die Festsetzung in Nordamerika erweckten die Hoffnung im Publikum, daß der Gesellschaft mindestens. dieselbe Blüte wie der Ostindischen beschieden sein werde.

Diese Erwartungen waren nicht genügend begründet. Schon 1636 lasteten auf der Kompagnie 18 Millionen Fl. Schulden. Ihr Besitz in

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