Изображения страниц
PDF
EPUB

Rascher Wechsel der Beamten. Finanzverwaltung 1550. Oberster Regierungs-

rat für Indien. Mißbräuche. Ursachen des Verfalles von Portugiesisch-

Indien. Erste Verwaltung von Brasilien. Verpachtung an einen Privat-

mann. Verteilung 1534 an 15 Unternehmer. Krongebühren. Mißerfolg

der Belehnten. 1594 Ablösung der Lehensinhaber. Ein Generalgouverneur

Brasilien zeitweilig in zwei Statthalterschaften geteilt. Eigener brasilianischer

Rat von Indien, 1720 Vizekönig von Brasilien. Einschränkung seiner

Befugnisse. Verlegung seiner Residenz. Teilung Brasiliens in je 9 Statt-

halterschaften I. und II. Ordnung. Überseeischer Rat in Lissabon. Be-

schränkung der politischen Rechte der Kolonisten. Bevorzugung der ge-

borenen Portugiesen

Selbstverwaltungsrechte der Gemeinden. Der überseeische Rat verliert alle Be-

deutung nach dem Abfall Brasiliens. Leitung der Geschäfte im Marineminis-

terium. 1833 Conselho Ultramarino formell aufgehoben. 1851 ein neuer

errichtet. 1868 durch eine Junta consultiva ersetzt. Verfassung der Ko-

lonien von 1811. Beschränkung der Rechte der kolonialen Juntas. Por-

tugiesische Kolonialverfassung von 1869 noch heute im wesentlichen in

Geltung.

Vertretung der portugiesischen Kolonien im Parlament seit 1859. Verteilung
der bedeutendsten Kolonien an private Gesellschaften 1891.

II. Spanien. Spanien beabsichtigte ursprünglich die Verwaltung der Kolonien

durch Privatleute. Vertrag mit Kolumbien 1492 entspricht den Einrichtungen

in Madeira. Spanien bricht den Vertrag 1495 und gibt die Entdeckungs-

fahrten frei

Handelsmonopol. Miẞwirtschaft des Kolumbus und der anderen Privileginha-

ber. Aufhebung der Privilegien. Rat von Indien 1511 errichtet. Casa

de Contratacion Leiterin des Handels. Verwaltung der spanischen Kolo-

nien. 1511 Errichtung der Audiencia in Santo Domingo. Ihre Einrichtung.

Audiencias in Panama, Peru, Honduras, Mexiko etc. Stellung der Gouver-

neure. Finanzbehörden

Mißtrauen Spaniens gegen Kolonien. Ihre Absperrung. Geheimnistuerei. Be-

hörden der Distrikte. Cabildos in den Städten. Plan der Teilung der

Kolonien in 5 erbliche Vizekönigreiche. Erlöschen der spanischen Kolo-

nialverfassung nach Verlust Südamerikas. Errichtung eines Kolonialminis-

teriums. Die Kolonien zu Provinzen erklärt. Sturz der spanischen Kolo-

nialherrlichkeit

III. England. Die englischen Kolonien als Teile des englischen Kronbesitzes
aufgefaßt. Einmischung des Parlamentes ausgeschlossen. Der König mit
dem Privy Council führt die Kolonialverwaltung. Selbständigkeit der
Kolonialgesellschaften. 1625 Committee of Privy Council für Leitung der

[blocks in formation]
[ocr errors]

Das Kolonialamt samt dem Staatssekretär 1782 nach Verlust der Vereinigten

Staaten abgeschafft. Durch ein Komitee des Privy Council ersetzt.

neues Komitee. 1794 übernimmt das Kriegsamt die kolonialen Angele-,

genheiten. 1854 neues Kolonialamt mit einem Staatssekretär errichtet. Ver-

fassung der englischen Kolonien im 19. Jahrhundert. Kronkolonien ver-

schiedener Art

a. Die Marinestützpunkte und die wenigst entwickelten Gebiete.
b. Die finanziell wenig kräftigen Kolonien.

c. Die entwickelteren Gebiete Die Befugnisse und Einrichtungen ihrer Coun-
cils. Exekutive und legislative Councils.

d. Die Kolonien mit Selfgovernment. Verfassung von Kanada 1839. Ihr Aus-

bau 1840, 1853, 1556, 1867. Dominion of Canada. Ihre Verfassung

1880 ganz Britisch-Nordamerika außer Neufundland in der Dominion vereinigt.

Verfassung Neufundlands 1832 und 1855. 1842 Selfgovernment für New

South Wales und Victoria. 1850 Trennung beider Kolonien. Verfassung

von Südaustralen und Van Diemensland. Verfassung von Neuseeland 1846

und 1852.

Australien erhält 1851 das Recht der Zollerhebung, 1855 Responible government

allen australischen Kolonien erteilt. 1870 zieht England seine Truppen aus

Australien zurück. 1859 Verfassung für Queensland, 1890 für Westaus-

tralien. 1900 Australien zur Commonwealth vereinigt. Ihre Verfassung.

Verfassung der Kapkolonie von 1535, 1853 und 1872. Natals Verfassung

1845 und 1893

Vertreter der Kolonien in London. Generalagenten. Kolonialkonferenzen 1887,

1897 und 1902. Für die Zukunft regelmäßig in Aussicht genommen.

Kolonien in den Händen von Chartered Companies: Rhodesia und Nord-

borneo. Ihre Verfassung. Sarawak

Verfassung von Ostindien. Verlegenheiten der Ostindischen Kompagnie. Die

East India Bill von 1784. Das Board of Control. Beschränkung der

Rechte der Kompagnie. Sepoyaufstand. Aufhebung der Kompagnie. Coun-

cil of India. Der Vizekönig. Seine Rechte. Die indischen Councils. Pro-

vinziale Councils. Aden hängt von Indien ab.

IV. Die niederländischen Kolonialkompagnien. Generalgouverneure
Indiens und Brasiliens. Die Raads der Kolonien. Ihre Befugnisse. Die
Ansiedler meist Angestellte der Kompagnien. Geringe Fürsorge für ihre
Rechte. Sammlung der indischen Gesetzgebung. Errichtung des Raads
van Justitie. Handelsmonopol der Kompagnie

Rechte der Kolonisten in Surinam. Reibereien zwischen ihnen und den Behörden.

Wirkungen der Eroberung der Kolonien durch England. Reformen. Ein-

schränkung der Beamtenwillkür. Niederländische Verfassung von 1514.

Die Kolonisten den Bewohnern des Mutterlandes gleichgestellt. Departe-

ment van Koophandel en Kolonien. Raad van Koophandel. 1818 das

Kolonialamt mit dem Unterrichts- und Gewerbeministerium verschmolzen.

1825 Marine und Kolonien in einem Ministerium vereinigt. Die Verfassung

von 1848 regelt den Einfluß des Parlaments auf die Kolonien. Regierungs-

reglement von 1854

Raad van Indie neu belebt. 1564 Regelung des Finanzwesens der Kolonien.
Lage der Koionisten in Westindien.

336

V. Frankreichs erste Kolonialgründungen und Gewinnteilung. Ansiedler ent-

stammten Gefängnissen und Armenhäusern. Despotisches Regierungs-

system Das Feudalwesen auf die Kolonien übertragen. .

Privileg de la Roches für Kanada erlaubt die Verteilung Kanadas auf dem Wege

des Lehnsrechts. Die Charters der Kolonien räumen dasselbe Recht ein.

1625 verleiht Richelieu den französischen Kanadiern Bürgerrechte. Fran-

zösisches Recht in der Kolonie eingeführt. 1647 Einrichtung eines Con-

seil in Kanada. 1663 Ausbau der Körperschaft, die den französischen

Provinzparlamenten gleichgestellt wird. 1670 Gleiche Einrichtung in Fran-

zösisch-Westindien .

Kämpfe zwischen Kolonisten und Behörden. Ausbau ständischer Vertretungen

gehemmt. Assemblées der Kolonisten in Westindien. Das Marineamt leitet

die Kolonialverwaltung. 1626 besonderes Kolonialamt. 1669. weiter aus-

gebaut. Colbert sein Leiter. Ihm steht Conseil de Commerce zur Seite.

St. Domingue verlangt 1788 Vertretung der Kolonien in den französischen

Generalstaaten durch 17 Abgeordnete.

Die Assemblées der Kolonien reißen die Regierung an sich. 1791 Kolonial-

parlamente eingerichtet. 1792 veranlaßt das Einschreiten der französischen

Regierung die Kolonien zur Empörung. 1795 werden die Kolonien zu Tei-

len Frankreichs erklärt und seinen Gesetzen unterworfen. 1799 neue Ko-

lonialverfassung 1501 soll die Regierung der Kolonien in die Hände

französischer Beamten gelegt werden. 1514 Wiederherstellung des Zustan-

des in den Kolonien wie vor der Revolution. Beschränkung der Kolonisten

auf Meinungsäußerungen in den Conseils d'agriculture..

Errichtung von Conseils privés aus Beamten und Conseils généraux aus An-

siedlern zusammengesetzt. Vertreter der Kolonien in Frankreich. 1830

besondere Gesetzgebung in Aussicht genommen. 1833 Conseils coloniaux

in den wichtigsten Kolonien errichtet. 1841 Beschneidung ihrer Befug-

nisse. 1848 Aufhebung der Conseils und der Kolonialagenten. Die Kolo-

nien werden Teile des Mutterlandes und erhalten Vertretung im französi-

schen Parlament. Algier in 3 Departements zerlegt. 1852 Aufhebung der

Vertretung der Kolonien im Parlament. Senatus-Consulte von 1854. Her-

steilung der Conseils privés und généraux.

Einrichtung des Conseil cousultatif in Paris. 1566 Erweiterung der Rechte der
Conseils généraux der größeren Kolonien. 1870 übernimmt das Parlament
die Befugnisse des Kaisers und Senats. Wiedervertretung der Kolonien
im Parlament. 1881 geht das Recht der kolonialen Gesetzgebung an Conseil
d'Etat über. 1894 Französisches Kolonialministerium. Algier durch Minis-
terium des Innern verwaltet bis 1900. Die Conseils de Protectorat von
1894 . .

VI. Deutschlands Versuch, mit Hilfe privilegierter Gesellschaften zu koloni-

sieren. Die Kolonien als Ausland behandelt. Jetzige Kolonialverfassung.

Maßgebend das Konsulargesetz. 1892 Regelung der Finanzgesetze. Kolonial-

abteilung 1890 errichtet. Ihr zur Seite steht der Kolonialrat. Die Ein-

richtung der Verwaltung der Schutzgebiete .

Ansiedler haben die Rechte und Pflichten deutscher Untertanen. Vertretung

im Parlamente nicht vorhanden. 1903 Errichtung von Beiräten mit Zuzie-

hung der Ansiedler in den Schutzgebieten . .

VII. Die Theorie erachtet anfangs eine despotische Regierung von Kolonien für

nötig. F. Bacons Ansichten. Englands Erfahrungen in Nordamerika.

J. Tuckers Empfehlung größerer Freiheiten für Kolonien. A Smith wünscht die

Behandlung der Kolonien als Provinzen und ihre Vertretung im Parlamente

Burke dagegen . .

Brougham faßt die Kolonien als Teile des Mutterlandes auf. Durhams Vor-

schläge für die Verfassung Kanadas von 1839

Die Verhältnisse Kanadas werden danach ganz entsprechend denen des Mutter-

landes geregelt, und letzteres beschränkt sich auf Oberaufsicht. Ch. Buller

und G. C. Lewis treten für Durhams Pläne ein, ebenso H. Merivale . . .

Er erwartet von der Gewährung größerer Bewegungsfreiheit eine Festigung des
Verhältnisses zwischen Kolonien und Mutterland. Das Ziel sei die Ver-

Seite

43

wandlung des Abhängigkeits- in ein Bundesverhältnis. E. G. Wakefield

verurteilt das bestehende buraukratische System .

Er schildert seine Schwächen in seiner Art of colonization. Er will dem Mutter-

lande nur in Reichssachen bestimmenden Einfluß lassen. In allen lokalen

Angelegenheiten sollen die Kolonien volles Selbstbestimmungsrecht ge-

nießen

J. A. Roebuck empfiehlt die Erklärung der von mehr als 10000 weißen besiedelten

Kolonien zu Provinzen und die Bildung von Verbänden mehrerer Provinzen.

Lord J. Russell erklärt sich gegen diese Vorschläge. Doch die ersten Ver-

suche ergeben günstige Resultate. Daher Fortschreiten auf diesem Wege

C. B. Adderley schlägt vor, die Kolonien auf Selbstverteidigung anzuweisen.

J. St. Mill preist das englische Kolonialsystem der 60 er Jahre

Er spricht sich aber gegen eine wirkliche Föderation zwischen Mutterland und

Kolonien aus. Für tropische Kolonien empfehlen Mill und Molesworth

die Regierung durchs Mutterland

J. E. Th. Rogers erblickt das einzige brauchbare und dauernde Band zwischen

Mutterland und Kolonien in gemeinsamen Sitten, Einrichtungen, Über-

lieferungen und Freiheiten. Noch weiter geht Prof. Goldwin Smith, der

den Bruch mit der ganzen Kolonialpolitik befürwortet

Verwirklichung dieser Theorien mit gutem Erfolge. Neuerdings zahlen die

Kolonien sogar dem Mutterlande Zuschüsse zu den militärischen Auf-

wendungen. Neuere Föderationspläne. Erklärung Sir F. Pollocks 1904 über

die Grenzen des Möglichen. In Frankreich wird die Verfassung Algiers, das

als Departement behandelt wird, als mustergültig betrachtet

Dislère betrachtet das englische System als ungeeignet für französische Kolonien.
Er empfiehlt ihre Regierung durchs französische Parlament, in dem er ihnen
Vertretung eingeräumt sehen will. P. Leroy-Beaulieu wünscht den Kolonien
Selbstbestimmung in allen lokalen Angelegenheiten zu gewähren und die
Willkür der Verwaltung einzuschränken

Er glaubt, daß alle Bevölkerungskolonien mit der Zeit von Natur sich unab-

hängig machen würden, wenn ihnen nicht ein Bundesverhältnis eingeräumt

werde. Größere Macht müßte das Mutterland nur in tropischen und sub-

tropischen Gebieten behalten

[ocr errors]
[blocks in formation]

Kompagnie. 1606 Charters der London- und Plymouthkompagnien. Charter

für Barbados

Geringe Erfolge der Londonkompagnie. Aus der Plymouthkompagnie geht die

Neuenglandkompagnie hervor. Auf ihrem Besitz entstehen eine Reihe un-

abhängiger Ansiedelungen. 1621 Charter fur Neuschottland. Aufteilung

des Gebiets der Londonkompagnie. 1629 Charters für Carolina, 1632 für

Maryland, 1664 für Neuyork und New Jersey, 1670 für Hudsonsbay, 1673

für Virginien, 1680 für Pennsylvanien, 1732 für Georgien. Erfolge der

Hudsonsbaykompanie

Lord Baltimore kolonisiert auf Grund seiner Charter mit Erfolg in Maryland.

Schlechte Erfahrungen der Charterinhaber in Westindien. Earl of Carlisle,

Company of Somer Islands. Kurzer Bestand und Zusammenbruch der

Südseekompagnie. Das System versagt völlig in Afrika. Die Kompagnien

brechen immer aufs neue zusammen

1750 Auflösung der Afrikanischen Kompagnie. Große Gewinne der Ostindi-

schen Kompagnie, solange sie sich auf rein kaufmännische Geschäfte be-

schränkt. Die englische Regierung unzufrieden, da die Gesellschaft nicht

energisch genug vorgeht

Erste Festsetzungen in Madras 1639 und St. Helena 1651 machen sich nicht be-

zahlt. Die Kompagnie in finanziellen Verlegenheiten und im Kampf mit

Konkurrenten. Große Opfer für Erneuerung der Charter erforderlich. Miß-

wirtschaft . .

Krieg mit Frankreich in Indien zwingt zum Eingreifen der Regierung. Be-

schränkung der Rechte der Kompagnie. Ihre Auflösung 1858. Privi-

legierung der von Dent gegründeten Nordborneokompagnie

Besondere Umstände bewegen England zum Rückgriff auf die Chartered Com-

panies. Glückliche Ergebnisse veranlassen 1886 die Privilegierung der

Nigercompany

$2

« ПредыдущаяПродолжить »