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Somit kommt Herrmann in denselben Fall, in welchen die meisten der deutschen Bearbeiter der politisch - ökonomischen Theorie, als einer besonderen Wissenschaft, geriethen; auch er lässt die Volkswirthschaftslehre auf einem Princip beruhen, welches in seiner Vereinzelung ein einseitiges und unsittliches ist.

Noch bleibt hier einer vierten Ansicht zu erwähnen, nach welcher, im Gegensatze zu dem in der Nationalökonomie heimischen Eigennutze, der sonst hintangesetzte Gemeinsinn, gleichwohl unter einem anderen Namen, zum Princip der Nationalökonomie erhoben wird. Wohl noch mit grösserem Recht als Sismondi, welcher auf die Erhaltung des Strebens Einzelner nach Wohlstand im möglichsten Einklange mit dem Streben der Gesammtheit dringt, die Sorge aber um die Aufrechterhaltung dieses Verhältnisses nur den Regierungen anheimstellt, kann hier ein deutscher, origineller Schriftsteller als Vertreter dieser Ansicht genannt werden. Graf Soden ist es, der in seinem bereits im Jahre 1805 unter dem Titel: die Nationalökonomie etc. erschienenen Werke, den Eigennutz mit Stillschweigen übergehend, die Behauptung aufstellt, dass das Princip der Nationalökonomie das höchste Sittengesetz des Wohlwollens, der Humanität sei (Soden, Bd. I, S. 15), kraft dessen er diese Wissenschaft die Poesie der Bereicherungskunde nennen möchte (Bd. I, S. 22). So sehr man auch mit dem Ideenkreise, in welchen das Sodensche Princip fällt, einverstanden sein mag, — bleibt das Princip, an und für sich genommen, ein nur sehr unbe

schaftspflege unter den sonst nur der Volkswirthschaftslehre zukommenden Namen der Nationalökonomie den waltenden Widerspruch gelöst zu haben; aber eine solche Lösung dieses Widerspruches ist keine wirkliche, sondern nur eine scheinbare, weil nur äusserliche.

stimmtes, schwankendes. Denn bald wird von ihm die Vollkommenheit im weiteren Sinne, bald nur die Vollkommenheit des physischen Zustandes der geselligen Menschheit, bald die Beglückung der Nationalindividuen durch den Reichthum als Princip der Nationalökonomie bezeichnet, bald die Unzulänglichkeit dieses Zweckes ausgesprochen, welche hinlänglicher Begründung entbehrenden Behauptungen durch die übliche Identificirung der Nationalökonomie mit der abstracten Wirthschaftslehre, der eigentlichen Metaphysik der Betriebsamkeit, um so dunkler und verworrener erscheinen. In so fern Soden das Wohlwollen hervorhebt und den Eigennutz in seinem Princip formell wenigstens unerwähnt lässt, dürfte sein Princip auch hierin ein unvollständiges genannt werden, ein Vorwurf, welcher ihn jedoch durchaus nicht in dem Sinne und Maasse, als die von der positiven Nationalökonomie zurückgewiesenen, den ausschliesslichen Gemeinsinn vertretenden Nivellementstheorien trifft. - Dass das von Soden gegebene Princip eines wissenschaftlichen Werthes entbehrt, und jedenfalls weit hinter seinen übrigen, in demselben Werke bewährten Leistungen zurück ist, dürfte schon hieraus zum Theil hervorgehen, dass, während die Koryphäen der politischen Ökonomie neuerer Zeit diese sehr wohl zu würdigen wussten und zum weiteren Fortbau der Wissenschaft benutzten, -sein Princip dagegen, sich keinen Eingang in die Nationalökonomie verschaffen konnte1).

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Nach gegebener Übersicht der vergeblichen Versuche, ein gebührendes Princip der Nationalökonomie zu verschaffen,

1) Vgl. J. Gr. v.. Soden, die Nationalökonomie. Ein philosophischer Versuch über die Quellen des Nationalreichthums und über die Mittel zu dessen Beförderung, Leipzig 1805, Bd. 1, S. 1–24. Bd. IV, S. 1-16.

wollen wir jetzt allmählig zu einem vielleicht nicht minder vergeblichen Unternehmen schreiten, ihr ein solches ausfindig zu machen, das sowohl den Vorwurf der Unsittlichkeit, welcher das Princip des Eigennutzes trifft, ohne ins andere Extrem zu verfallen, beseitigen, als auch den Widerspruch zwischen der Volkswirthschaftslehre und -Pflege lösen soll.

Capitel III.

Ein Princip, welches sich auf ein Subject beziehen, die

Art und Weise seines Verhaltens bestimmen soll, wird nicht unwesentlich durch die Natur seines Subjects bedingt. Somit drängt sich uns, ehe wir weiter gehen, zunächst die Frage auf, was wohl das Subject der Nationalökonomie ist? Die Frage wäre gleich beantwortet, wenn man sie in den Definitionen der politisch-ökonomischen Theorie stets berücksichtigt hätte; das war aber nicht immer der Fall. So z. B. finden wir in den hier angeführten Definitionen 1) verschiedener Schriftsteller, dass, während aller Accent auf die wirthschaftlichen Thätigkeiten gesetzt wird, man das wirthschaftliche Subject, von welchem jene als Prädicatbestimmungen gelten sollen, im Dunkeln lässt. So heisst es bei J. B. Say): L'économie politique est la science, qui enseigne, comment se forment, se distribuent et se consomment les richesses. Wessen? bleibt unerwähnt. In seinem Cours3)

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1) Diese, wie auch die nachfolgenden Definitionen führe ich nur als solche an, ohne sonstige Beziehung auf den Werth der einzelnen Werke, aus welchen sie entlehnt sind, welcher nach dem relativ höheren Werthe blosser Definition durchaus sich nicht beurtheilen lässt, und darum auch von mir nach diesem Maassstabe in keiner Weise ermessen wird.

2) J. B. Say, Traité d'économie politique, tome 1, pag. IX. 3) J. B. Say, Cours etc., tome 1, pag. 1.

complet d'économie politique pratique heisst es wieder: L'économie politique n'est pas autre chose que l'économie de la société. Da er nun gleich darauf von Völkern als lebenden Körpern spricht, scheint er somit den vagen Begriff der Gesellschaft mit dem Begriff concreter, politischer Körper zu identificiren, wodurch das wirthschaftliche Subject unbestimmt bleibt.

Rossi), welcher beklagt, dass nicht zwei Schriftsteller über das Wesen und die Grenzen der politischen Ökonomie einig sind, trägt durch seine Definition auch wesentlich nichts dazu bei; denn diese Wissenschaft bestimmt er nur als: L'étude de la lutte des forces humaines, soit intellectuelles, soit physiques, avec la matière pour la dominer, la transformer, l'adapter aux besoins de l'homme.

Droz): L'économie politique est une science, dont le but est de rendre l'aisance aussi générale, qu'il est possible. M. Culloch3): Political economy may by defined to be the science of the laws, which regulate the production, accumulation and consumtion of those articles or products that are necessary, usefull or agreable to man, and which at the same time possess exchangeables value.

N. W. Senior1): L'objet de l'économie politique est de s'assurer de la nature de la richesse et de rechercher les lois, qui en règlent la production, l'échange et la distribution. Lotz): Die Staatswirthschaftslehre ist eine systemati

1) Rossi, Cours d'économie politique, pag. 16.

2) Droz, Économie politique, pag. 1.

3) The principles of political economy by J. R. M. Culloch, Esq., pag. 1.

4) Principes fondamentaux de l'économie politique de N. W. Senior, par le Cte. Jean Arrivabène, pag. 57.

5) Lotz, Handbuch der Staatswirthschaftslehre, Bd. I, S. 12.

sche Darstellung und Entwickelung der Grundgesetze der menschlichen Betriebsamkeit, in so fern diese nach den Gesetzen des menschlichen Eigennutzes auf Gütererwerb, Besitz und Gebrauch (Genuss) abzweckt.

In allen diesen Definitionen, welchen sich viele ähnliche anreihen liessen, ist der Begriff eines wirthschaftlichen Subjects so gut wie gar nicht näher bezeichnet, denn unter dem Ausdruck Mensch, auf welchen die Wirthschaft bezogen wird, kann man so gut das Individuum, Familie, Gemeinde, Staat, kurz jede Form des menschlichen Daseins verstehen, ohne、 sich eine bestimmte menschliche Gemeinschaft, worauf es eben ankommt, dabei zu denken.

Dagegen aber giebt es auch andere Definitionen, in welchen das wirthschaftliche Subject eine deutlichere Bezeichnung findet.

Nach Riedel1) ist die Volkswirthschaft das auf die Versorgung eines Staatsvereins mit sachlichen Gütern, zur Befriedigung sowohl seiner öffentlichen, als der Privatbedürfnisse aller seiner Glieder, gerichtete Verhalten und Verfahren einer politisch unabhängigen Gemeinheit von Menschen.

Volkswirthschaftslehre ist eine Darstellung des Systems, wornach eine solche Gemeinheit sich verhält und verfährt, um sich in den Besitz der nöthigen Mittel zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse zu setzen, sowie der gesammten Gesetze und Regeln, wodurch das Gelingen dieses Bestrebens bedingt wird.

Dions): L'économie politique est une science, qui a pour objet la connaissance des lois, qui régissent la pro

1) Nationalökonomie von A. F. Riedel, Bd. 1, S. 12.

2) Philosophie de l'économie politique par J. Dutens, Chap. I, pag. 1.

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