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duction, la distribution, les échanges et la consommation des richesses chez les nations.

K. S. Zacharia '): Die Staatswirthschaftslehre begreift die Lehre von der National- oder Volkswirthschaft und die von dem Staatshaushalte unter sich. Jene handelt von der Art, wie die Nation, diese von der Art, wie die Regierung ihr Bedürfniss an Brauchlichkeiten am besten befriedigen kann..

H. Storch: L'économie politique est la science des lois naturelles, qui déterminent la prospérité des nations, c'est à dire leur richesse et leur civilisation.

Ich habe hier nicht zu untersuchen, ob diese Definitionen in jeder Hinsicht richtig sind, oder welche von ihnen vergleichungsweise die beste sei; in einer Hinsicht sind sie alle gut, und verdienen vor den erst genannten den Vorzug, indem nämlich aus ihnen wenigstens soviel hervorgeht, dass die politische Ökonomie sowohl, als auch die Nationalökonomie keine allgemeine, auf jedes beliebige Subject bezügliche Wirthschaftslehre ist, sondern eine politische Gemeinschaft zu ihrem bestimmten Subjecte hat, welches an und für sich und in Bezug auf andere betrachtet werden kann.

Nach diesen Definitionen wäre zu erwarten, dass mit der Bestimmung des nationalökonomischen Subjects die Nationalökonomie ein ihrem Subject vollkommen entsprechendes Princip erhalten müsste, aber es giebt Umstände, welche die Erfüllung dieser Erwartung vereiteln. Dass die Nationalökonomie nicht die allgemeine Wirthschaftslehre, sondern eine Theorie ist, die auf ein besonderes Subject s bezieht, scheint schon in dem blossen Namen dieser Wissenschaft zu liegen; da man aber einerseits die allgemeine Wirthschaftstheorie mit der allgemeinen Theorie der politischen Ökono

1) Dr. K. S. Zachariä, Vierzig Bücher vom Staate, Bd. V, S. 8.

mie, d. h. der Nationalökonomie, zu verschmelzen pflegt, andererseits diese von den anderen Theilen der politischen Ökonomie, nämlich der Staatswirthschaft, zu sondern sucht, wobei man bald den Staatsverband voraussetzt, bald von ihm nach Belieben abstrahirt, da ferner, dieses Verhaltens ungeachtet, der Mensch in beiden Fällen immer das Subject der Wirthschaft bleibt, so wird es wohl zum Theil erklärlich, wie man eine Nation oder mehrere als das wirthschaftliche Subject setzen und dennoch behaupten kann, dass der Eigennutz der einzelnen, ein Volk und zugleich auch die menschliche Gesellschaft ausmachenden Individuen, das Princip der Nationalökonomie sein müsse. Ein Hauptgrund des Mangels eines umfassenden Princips in der Nationalökonomie scheint aber, meiner Ansicht nach, hierin zu liegen, dass das nationalökonomische Subject, wie das jeder anderen Wirthschaft, mannigfacher Anschauung fähig ist.

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Denkt man sich eine politisch selbstständige Nation als ein Individuum oder auch nur als einen lebenden Organismus), kurz als ein aus einzelnen, besonderen Theilen) einheitlich bestehendes Ganzes, so lässt es sich, wie jedes andere, bald nur in Bezug auf die Besonderheit oder Eigenheit der abstract einzelnen Theile, bald nur in Bezug auf die unbedingte, unterschiedslose Einheit oder Gemeinschaft der Theile, und endlich weder in Bezug auf die

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ausschliessliche Besonderheit und Eigenheit der Theile, noch ihre abstracte. Einheit, sondern in Bezug auf das Febendige Ganze, also auf beide vorhergehenden Momente in ihrer innigen Durchdringung betrachten, und zwar, wie diese nicht nur in Beziehung des Ganzen zu sich selbst, sondern auch nach Aussen stattfindet.

Aus dieser dreifachen Anschauungsweise gehen auch drei verschiedene Hauptprincipien für die Nationalökonomie hervor: das Princip der unbedingten Besonderung oder Eigenheit (der Theile), das Princip der unbedingten Einheit oder Gemeinschaft (der Theile), und das Princip des concreten, nationalen Ganzen, welches sich nach Innen und Aussen vollständig verhält. Betrachtet man die Geschichte der politischen Ökonomie, so findet man die beiden ersten Principien, bald jedes an und für sich einseitig vertreten und in zwei entgegengesetzten Theorien sich feindlich gegenüberstehen, bald, obschon getrennt, doch mit sichtlichem, wenn auch misslungenem Bestreben einer Aussöhnung, das eine in der Volkswirthschaftslehre, das andere in der Volkswirthschaftspflege enthalten. Was das dritte Princip anbelangt, welches das hier zu begründende ist, so ist es, und zwar auf seiner ersten Entwickelungstufe, wenn man die beiden ersten gleichsam als Factoren und dieses als ein Product derselben ansehen will, allerdings in potentia in jenen entin jen halten;

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Fasst asst man im Allgemeinen das Streben nach dem Inbegriff der wirthschaftlichen Zwecke, welches jeder Wirthschaft zum Grunde liegt, als das Erzielen des wirthschaftlich Nützlichen in der Form des Vermögens, Reichthums, oder als das wirthschaftliche Interesse auf, so ist die directe Beziehung dieses Interesses, welche man sich, von andern unterscheidend, sondernd, auf sich selbst macht, das Princip des Eigeninteresses (Eigennutzes), und die directe Beziehung des Interesses auf ein anderes homogenes Dasein, mit welchem man sich, von sich abstrahirend, für eines oder in Gemeinschaft ansieht, das Princip des Gemeininteresses (Gemeinnutzes, Gemeinsinnes). Wenn ich mir ein vernünftiges, selbstbewusstes Ganzes denke, welches, das bereits von der Natur gegebene Zusammenwirken des Sonderungs- und Einigungs-Princips in den Theilen seines Organismus vorfindend, dieses Zusammenwirken durch innige Selbstbeziehung, nämlich durch sein Eigeninteresse, welches das subjectobjective Interesse des Ganzen ist, erhält und verstärkt; wenn ferner ein solches Ganzes, nächst seinem Interesse nach Innen, auch nach Aussen, hin zu anderen Ganzen

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kann das Princip dieses nach Innen und Aussen eigen- und gemeinnützigen Verhaltens des Ganzen, indem es zugleich ein subVerves and ject-objectives und object-subjectives Interesse 1) ist, das Princip des conjectiven Interesses des Ganzen genannt werden 2). Weil aber das bloss subject-objective Interesse oder das nur eigennützige Verhalten des Ganzen zu sich selbst nur die eine Seite seiner totalen Beziehungsfähigkeit, das blosse object subjective Interesse oder das gemeinnützige Verhalten des Ganzen nach Aussen, wieder nur eine Seite seiner totalen Beziehungsfähigkeit ausdrückt, so kann ich das Vorhandensein und das innige Zusammenwirken dieser beiden Beziehungen bei ein und demselben Ganzen hinsichtlich des wirthschaftlich Nützlichen, das wirthschaftliche Interesse des Ganzen oder das wirthschaftliche Totalinteresse schlechtweg heissen. Das Princip des conjectiven wirthschaftlichen Totalinteresses ist es also, welches ich der Kürze wegen, die für einen technischen Ausdruck stets erwünscht ist, das wirthschaftliche Totalinteresse nenne.

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