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Als der allgemeine Ausdruck für das Vorhandensein der ganzheitlichen Beziehung jedes beliebigen wirthschaftlichen Subjects, hinsichtlich des ökonomisch Nützlichen, kann das Princip des wirthschaftlichen Totalinteresses in dieser seiner Allgemeinheit nur ein Princip der allgemeinen Wirthschaftslehre sein, welche, auf kein bestimmtes Subject, etwa den einzelnen Menschen oder ein Gemeinwesen, sondern nur auf die wirthschaftliche Betriebsamkeit des Menschen schlechtweg bezüglich, zur Begründung des richtigen Verhältnisses des Menschen zur Sachwelt, zunächst nur die psychologische Beschaffenheit des Gattungsmenschen in Betracht zu ziehen hat. Da nun der Mensch, ohne ihn von einem rein ethischen Standpunkte zu betrachten, schon psychologisch genommen, wie überhaupt, so auch in ökonomischer Hinsicht, weder des ausschliesslichen Eigeninteresses, noch des Gemeininteresses allein, sondern beider gleich fähig ist, demnach das Vorhandensein beider im Menschen, psychologisch normal ist, und ihr inniges, in allen Lebenssphären für den Menschen erspriessliches Zusammenwirken, jedenfalls als eine stets zu erstrebende Norm gelten muss, so muss auch die Ökonomie, gleichwie sie nicht die zufälligen Erscheinungen in der Sachwelt, sondern die nothwendigen, in den allgemeinen Gesetzen der Natur begründeten, zu ihrer Richtschnur macht, folgerecht auch in Bezug auf den Menschen, von zufälligen Erscheinungen, ausschliesslichen Eigen- oder Gemeininteresses, abstrahiren und nur das psychologisch nothwendige 1) und

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1) Vgl. Aristoteles, Politicor., Lib. I, Cap. II, S. 10. Das lebende Geschöpf nun besteht zunächst aus Seele und Leib, von denen das eine von Natur das Herrschende, das andere das Beherrschte ist. Die natürliche Beschaffenheit aber muss man viel mehr an den Dingen im naturgemässen Zustande betrachten und nicht an den verdorbenen Daher haben wir denn auch den an Leib und Seele vollkommen gesunden Menschen zu betrachten, an welchem sich das Gesagte erweist."

zugleich dem Menschen zuträglichste Vorhandensein und Zusammenwirken beider, als ihre zu erstrebende Norm, demnach das Princip des wirthschaftlichen Totalinteresses, als das ihr eigentlich zukommende festhalten. In welcher Weise dieses Princip, von bestimmten Subjecten befolgt, sich bethätigt, wird aus der Betrachtung der verschiedenen Wirthschaftsstufen, zu welcher ich jetzt übergehe, ersichtlich.

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Theile ich die Wirthschaft dem Schema gemäss, welches ich bei der Eintheilung des Rechts befolgt habe, so hätte ich, je nach den Persönlichkeitsstufen oder, je nach der Verschiedenheit der wirthschaftlichen Subjecte, folgende zu unterscheidende Wirthschaften 1): die Wirthschaft eines Menschen oder des Individuums schlechtweg, die Wirthschaft einer Familie, einer Gemeinde, einer Nation, eines Völkervereins und eine Wirthschaft aller Völker der Erde oder Weltwirthschaft. Auf jeder dieser Wirthschaftsstufen wird das Princip des wirthschaftlichen Totalinteresses, je nach dem relativen Unterschiede des wirthschaftlichen Subjects, immer relativ anders sich darstellen, das Princip aber, an und für sich genommen, sich immer identisch bleiben.

Denken wir uns das menschliche Individuum, wie es nach dem Princip des wirthschaftlichen Totalinteresses zu

1) Wenn ich hier eine Eintheilung der Ökonomie je nach den verschiedenen Subjecten gebe, so geschieht es weniger, um gerade auf besondere wissenschaftliche Behandlung eines jeden der genannten wirthschaftlichen Kreise zu dringen, als um einerseits das angeführte Princip besser zu veranschaulichen, und andererseits gewissermaassen anzudeuten, dass, weil die einzelnen Wirthschaftskreise zwar einander ähnlich, aber noch nicht identisch sind, man sie darum, wie in Hinsicht auf ihre Ähnlichkeit mit einander zusammenstellen, zusammenfassen konnte, in Hinsicht auf ihre häufig übersehene Ungleichheit eben so von einander zu trennen, zu unterscheiden allen Grund habe.

nächst für seine materielle Existenz, und zwar seine Ernährung, unmittelbar sorgt, so wird es weder allein im Interesse seiner verschiedenen Glieder und ihrer einzelnen Theile, ohne Rücksicht auf ihren einheitlichen Zusammenhang, noch im ausschliesslichen Interesse dieses einheitlichen Zusammenhanges, ohne Rücksicht auf jenes, sondern im Interesse beider zugleich wirken, und dieses geschieht, indem das Individuum die nöthigen Lebensbedingungen oder Mittel im Interesse seines ganzen Organismus erzielt, und, diese ihm verschaffend, die Vertheilung der Nahrungssäfte, theils den einzelnen Gliedern und Theilen seines Körpers überlässt, theils, wo sie mit dem Gedeihen des Ganzen sich nicht verträgt, durch passende Maassregeln das gestörte Gleichgewicht herzustellen sucht. Auf ähnliche Weise, wie bei der Werthschätzung, Beischaffung und Verwendung der Nahrungsmittel, wird sich das Individuum, seinem Principe getreu, in Hinsicht aller anderen Befriedigungsmittel seiner materiellen Bedürfnisse verhalten, d. h. es wird die ökonomischen Güter nicht anders, als im Sinne des Ganzen erzielen, so ihren Werth beurtheilen und sie in demselben Sinne gebrauchen. Wenn das Individuum als ein vereinzeltes, völlig von seinesgleichen getrenntes gedacht wird, so wird es, in Ermangelung aller wirthschaftlichen Beziehungen nach Aussen, nur in sofern dem Begriffe des 1 wirthschaftlichen Totalinteresses entsprechen können, als es nur für die Bedingungen einer harmonischen Befriedigung seiner Bedürfnisse sorgt. Aber eine solche Isolirung, zumal im wirthschaftlichen Leben, ist nur ein äusserst seltener, durchaus kein normaler Fall, das Gewöhnliche hingegen ist, dass das Individuum unter seinesgleichen lebt und wirkt, und somit in vielfältigen Beziehungen zu anderen Menschen steht. Dem Princip des wirthschaftlichen Totalinteresses gemäss hätte also das Individuum in der Weise, wie sein

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Eigeninteresse, auch das Interesse seiner Mitmenschen zu wahren. In der That hat das Individuum dazu einen natürlichen Trieb; aber so sehr es sich auch verleugnen möchte, so ist es nicht im Stande, das Gemeininteresse der Menschheit, deren Atom gleichsam es nur ist, eben so wie sein eigenes, jeder Zeit zu vertreten; auch ist in der Regel das Wohlwollen, welches man für alle Menschen zu haben pflegt, wenn auch ein extensives, doch eben darum an Intensität oft eben so geringes, hingegen das Wohlwollen in Bezug auf sich selbst, eben weil es kein so extensives

ist,

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ein um so mehr concentrirtes, und somit schiene das Princip des Totalinteresses ein unausführbares.

Aber wenn auch das einzelne Individuum, als Atom des menschlichen Weltganzen, diesem gegenüber, einen seinem Eigennutze aequivalenten Gemeinsinn nicht bewährt, so pflegt doch der Gemeinsinn, welchen es für eine kleinere menschliche Gemeinschaft hegt, wo nicht seinen Egoismus zu übersteigen, doch ihm gleich zu kommen. Eine solche Gemeinschaft ist vor allen andern die Familie, und indem in dieser das Individuum mit seinem Eigeninteresse das Gemeininteresse seiner Angehörigen verbindet, wird hiemit das Princip des wirthschaftlichen Totalinteresses gerettet. In dem Maasse aber, wie das Individuum sich selbst als Glied des Familienganzen fühlt, wird sein individuelles Totalinteresse zum Theilinteresse der Familie, und seine Wirthschaft zur Theilwirthschaft des Familienganzen, mit dessen Begriff eine neue Stufe der Ökonomie beginnt.

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Die Familie, als ein selbstbewusstes Ganzes verstan

den wird, wofern sie in ihrer Wirthschaft das Princip des wirthschaftlichen Totalinteresses befolgt, weder ausschliesslich das ungleiche Interesse ihrer unterschiedenen Glieder zusammenhangslos beachten, noch die verschiedenen Einzelinter

essen der Ihrigen in einem gleichförmigen Gemeininteresse unbedingt absorbiren, sondern sie wird das bereits stattfindende Zusammenwirken der Eigen- und Gemeininteressen ihrer Angehörigen aufrecht zu erhalten suchen, und es durch ihre innige Selbstbeziehung wesentlich verstärken. Demnach wird die Familie den Werth ihrer Brauchlichkeiten im Sinne ihres Ganzen veranschlagen, die Summe der wirthschaftlichen Arbeit im Sinne des Ganzen anordnen und das Resultat vereinter Kraftanstrengung, d. h. die Summe des erworbenen Vermögens, ebenso verwenden. Auf diese Weise trägt die Familie wie ein Organismus ihre Glieder, und wird von diesen getragen. Dieses wäre der Begriff des wirthschaftlichen Totalinteresses der Familie nach Innen. Nach Aussen wird

die Familie, um ihrem wirthschaftlichen Totalinteresse zu entsprechen, weder durch das Extrem gemeinnützigen Verhaltens gegen alle Welt, ihr Vermögen verschwenden, sich somit wirthschaftlich ruiniren, noch in's andere Extrem, der Selbstsucht, in Geiz und Habsucht verfallend, mit allen anderen Familien sich feindlich entzweien, sondern, beide Extreme vermeidend, ihr Interesse mit dem Gemeininteresse einer Anzahl anderer Familien verbinden, mit welchen sie, sei es durch Bande der Verwandtschaft oder auch nur durch die Gewohnheit des nachbarlichen Beisammenlebens innerhalb ein und desselben Local-Systems, und überdies durch andere innige Beziehungen, sich zu einer grösseren Gemeinschaft vereint fühlt. Auf diese Weise schliesst sich das Totalinteresse der Familie dem ihrer Gemeinde an, unterstützt dieses und wird von ihm getragen.

Das Totalinteresse der Gemeinde, welche das Subject einer neuen Wirthschaftsstufe ist, steht nun ganz in demselben Verhältnisse zu den Einzel- und Gemeininteressen ihrer Glieder, wie das der vorhergehenden Subjecte. In ihrem

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